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   BGH, 05.04.1989 - 3 StR 87/89   

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https://dejure.org/1989,7160
BGH, 05.04.1989 - 3 StR 87/89 (https://dejure.org/1989,7160)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1989 - 3 StR 87/89 (https://dejure.org/1989,7160)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1989 - 3 StR 87/89 (https://dejure.org/1989,7160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Wirkungen der fortgesetzten Benutzung unechter Belege zur Darlegung falscher Angaben bei der Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88

    Scheinrechnungen als nachgemachte oder verfälschte Belege - Schriftliche Lügen

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - 3 StR 87/89
    Dem kann aber im Rahmen des geltenden Rechts durch Annahme eines besonders schweren Falles der Steuerhinterziehung außerhalb der Regelbeispiele Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Januar 1989 - 3 StR 313/88 - zum Abdruck in BGHR AO § 370 III 1 Belege 1 vorgesehen).
  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88

    Begriff der fortgesetzten Begehung

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - 3 StR 87/89
    Denn damit werden nicht die Belege, sondern nur deren Inhalt zur Täuschung verwendet (BGHSt 31, 225; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 194/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82

    Strafschärfung bei fortgesetzter Verwendung falscher oder nachgemachter Belege

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - 3 StR 87/89
    Denn damit werden nicht die Belege, sondern nur deren Inhalt zur Täuschung verwendet (BGHSt 31, 225; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 194/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 263/86

    Irrtum des Angeklagten über das Bestehen eines Anspruchs - Abgrenzung des

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - 3 StR 87/89
    Der gesetzgeberische Zweck, der einem Straftatbestand zugrundeliegt, und der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen, dürfen sich bei der Strafzumessung nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (vgl. BGHR StGB § 46 III Wirtschaftsstraftaten 1).
  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung,

    Insoweit gelten die Grundsätze, die zum Regelbeispiel des Verwendens nachgemachter oder verfälschter Belege (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AO) aufgestellt sind (BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04 Rn. 17; Beschlüsse vom 16. August 1989 - 3 StR 91/89 Rn. 6, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 3; vom 5. April 1989 - 3 StR 87/89 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 2 und vom 24. Januar 1989 - 3 StR 313/88 Rn. 4, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 1), entsprechend.
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