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   LG Mainz, 27.11.2003 - 3 T 1117/03   

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LG Mainz, 27.11.2003 - 3 T 1117/03 (https://dejure.org/2003,37509)
LG Mainz, Entscheidung vom 27.11.2003 - 3 T 1117/03 (https://dejure.org/2003,37509)
LG Mainz, Entscheidung vom 27. November 2003 - 3 T 1117/03 (https://dejure.org/2003,37509)
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  • LG Mainz, 28.04.1988 - 8 T 72/88
    Auszug aus LG Mainz, 27.11.2003 - 3 T 1117/03
    Aus der Formulierung notwendigste Einrichtung ergibt sich unzweifelhaft, dass eine Austauschpfändung nach Lage der Verhältnisse nicht angemessen ist, d. h. nicht zu erwarten ist, dass der voraussichtliche Versteigerungserlös den Wert des Ersatzstücks wesentlich übersteigt (§ 811 a Abs. 2 Satz 2 ZPO), der Unterschiedsbetrag somit dem Gläubiger eine nennenswerte Befriedigung sichert (LG Mainz, NJW-RR 1988, 1150).
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