Rechtsprechung
LG Mainz, 27.11.2003 - 3 T 1117/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,37509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Mainz, 28.04.1988 - 8 T 72/88
Auszug aus LG Mainz, 27.11.2003 - 3 T 1117/03
Aus der Formulierung notwendigste Einrichtung ergibt sich unzweifelhaft, dass eine Austauschpfändung nach Lage der Verhältnisse nicht angemessen ist, d. h. nicht zu erwarten ist, dass der voraussichtliche Versteigerungserlös den Wert des Ersatzstücks wesentlich übersteigt (§ 811 a Abs. 2 Satz 2 ZPO), der Unterschiedsbetrag somit dem Gläubiger eine nennenswerte Befriedigung sichert (LG Mainz, NJW-RR 1988, 1150).