Rechtsprechung
   LG Rostock, 04.06.2012 - 3 T 163/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29864
LG Rostock, 04.06.2012 - 3 T 163/12 (https://dejure.org/2012,29864)
LG Rostock, Entscheidung vom 04.06.2012 - 3 T 163/12 (https://dejure.org/2012,29864)
LG Rostock, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - 3 T 163/12 (https://dejure.org/2012,29864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,29864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Aufhebung der Stundung ist eine Ermessensentscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 24.02.2005 - 27 W 58/04

    Zur Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Einstellung der

    Auszug aus LG Rostock, 04.06.2012 - 3 T 163/12
    Die Nichtausübung des Ermessens gem. § 4 c InsO durch die erste Instanz rechtfertigt in der Rechtsmittelinstanz die Aufhebung und Zurückverweisung und führt nicht zur Ausübung des Ermessens durch das Rechtsmittelgericht; entgegen LG Dessau-Roßlau Beschluss v. 22.03.2012, 1 T 68/12 und LG Berlin Beschluß v. 10.07.2007, 86 T 296/07; vergl. KG MDR 2007, 356, OLG Hamm InVo 2005, 460 und OLG Köln NJW-RR 1999, 1082.

    Es entspricht der durchgängigen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass der Ermessensnichtgebrauch durch die erste Instanz im Rechtsmittel zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (KG MDR 2007, 356 für den Fall des § 120 Abs. 4 ZPO, OLG Hamm InVo 2005, 460 für die Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 769 Abs. 1 ZPO und OLG Köln, NJW-RR 1999, 1082 für den Fall des § 120 Abs. 4 ZPO).

  • OLG Köln, 13.01.1999 - 14 WF 194/98
    Auszug aus LG Rostock, 04.06.2012 - 3 T 163/12
    Die Nichtausübung des Ermessens gem. § 4 c InsO durch die erste Instanz rechtfertigt in der Rechtsmittelinstanz die Aufhebung und Zurückverweisung und führt nicht zur Ausübung des Ermessens durch das Rechtsmittelgericht; entgegen LG Dessau-Roßlau Beschluss v. 22.03.2012, 1 T 68/12 und LG Berlin Beschluß v. 10.07.2007, 86 T 296/07; vergl. KG MDR 2007, 356, OLG Hamm InVo 2005, 460 und OLG Köln NJW-RR 1999, 1082.

    Es entspricht der durchgängigen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass der Ermessensnichtgebrauch durch die erste Instanz im Rechtsmittel zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (KG MDR 2007, 356 für den Fall des § 120 Abs. 4 ZPO, OLG Hamm InVo 2005, 460 für die Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 769 Abs. 1 ZPO und OLG Köln, NJW-RR 1999, 1082 für den Fall des § 120 Abs. 4 ZPO).

  • KG, 06.09.2006 - 16 W 11/06

    Verfahren über die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung: Abgabe der

    Auszug aus LG Rostock, 04.06.2012 - 3 T 163/12
    Die Nichtausübung des Ermessens gem. § 4 c InsO durch die erste Instanz rechtfertigt in der Rechtsmittelinstanz die Aufhebung und Zurückverweisung und führt nicht zur Ausübung des Ermessens durch das Rechtsmittelgericht; entgegen LG Dessau-Roßlau Beschluss v. 22.03.2012, 1 T 68/12 und LG Berlin Beschluß v. 10.07.2007, 86 T 296/07; vergl. KG MDR 2007, 356, OLG Hamm InVo 2005, 460 und OLG Köln NJW-RR 1999, 1082.

    Es entspricht der durchgängigen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass der Ermessensnichtgebrauch durch die erste Instanz im Rechtsmittel zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (KG MDR 2007, 356 für den Fall des § 120 Abs. 4 ZPO, OLG Hamm InVo 2005, 460 für die Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 769 Abs. 1 ZPO und OLG Köln, NJW-RR 1999, 1082 für den Fall des § 120 Abs. 4 ZPO).

  • LG Dessau-Roßlau, 22.03.2012 - 1 T 68/12

    Insolvenzverfahren: Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen unterlassener

    Auszug aus LG Rostock, 04.06.2012 - 3 T 163/12
    Die Nichtausübung des Ermessens gem. § 4 c InsO durch die erste Instanz rechtfertigt in der Rechtsmittelinstanz die Aufhebung und Zurückverweisung und führt nicht zur Ausübung des Ermessens durch das Rechtsmittelgericht; entgegen LG Dessau-Roßlau Beschluss v. 22.03.2012, 1 T 68/12 und LG Berlin Beschluß v. 10.07.2007, 86 T 296/07; vergl. KG MDR 2007, 356, OLG Hamm InVo 2005, 460 und OLG Köln NJW-RR 1999, 1082.

    Die für den vorliegenden Fall des § 4 c InsO entgegenstehend erkennenden Entscheidungen des LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 22.03.2012, 1 T 68/12 und LG Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, 86 T 296/07, nach denen bei Nichtausübung des Ermessens durch das Amtsgericht dieses durch das Landgericht auszuüben ist, lassen nicht nur jedwede Begründung vermissen, sondern übersehen auch, dass dem Beschwerdeführer so eine (Ermessens-) Instanz genommen wird und dass instanzliche Ermessen durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.

  • LG Berlin, 10.07.2007 - 86 T 296/07

    Insolvenzverfahren: Aufhebung einer Stundungsgewährung wegen schuldhaften

    Auszug aus LG Rostock, 04.06.2012 - 3 T 163/12
    Die Nichtausübung des Ermessens gem. § 4 c InsO durch die erste Instanz rechtfertigt in der Rechtsmittelinstanz die Aufhebung und Zurückverweisung und führt nicht zur Ausübung des Ermessens durch das Rechtsmittelgericht; entgegen LG Dessau-Roßlau Beschluss v. 22.03.2012, 1 T 68/12 und LG Berlin Beschluß v. 10.07.2007, 86 T 296/07; vergl. KG MDR 2007, 356, OLG Hamm InVo 2005, 460 und OLG Köln NJW-RR 1999, 1082.

    Die für den vorliegenden Fall des § 4 c InsO entgegenstehend erkennenden Entscheidungen des LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 22.03.2012, 1 T 68/12 und LG Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, 86 T 296/07, nach denen bei Nichtausübung des Ermessens durch das Amtsgericht dieses durch das Landgericht auszuüben ist, lassen nicht nur jedwede Begründung vermissen, sondern übersehen auch, dass dem Beschwerdeführer so eine (Ermessens-) Instanz genommen wird und dass instanzliche Ermessen durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.

  • LG Dortmund, 10.05.2010 - 9 T 168/10

    Aufhebung einer bewilligten Stundung der Verfahrenskosten für ein

    Auszug aus LG Rostock, 04.06.2012 - 3 T 163/12
    Der Streitwert wird gem. § 4 InsO in Verbindung mit § 3 ZPO auf 139, 64 EUR, entsprechend 10 % der bisher entstandenen Verfahrenskosten festgesetzt (so auch LG Dortmund Beschluss vom 10.05.2010, 9 T 168/10, vgl. auch KGR 2004, 309 und 446 sowie OLG Köln AGS 2003, 362).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht