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LAG Bremen, 10.07.2008 - 3 TaBV 3/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 18.10.2007 - 5 BV 25/07
- LAG Bremen, 10.07.2008 - 3 TaBV 3/08
- BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08
- LAG Bremen, 23.02.2012 - 3 TaBV 26/10
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08
Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats - …
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. Juli 2008 - 3 TaBV 3/08 - wird insoweit als unzulässig verworfen, als mit ihr die Abweisung der Anträge der Arbeitgeberin auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung der Mitarbeiter O, F und Me begehrt wird.Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. Juli 2008 - 3 TaBV 3/08 - im Übrigen aufgehoben.
- LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09
Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in Fällen der Ein- und …
Unterschiedliche Auswirkungen auf die subjektive und objektive Rechtskraft und auf die Gestaltungswirkung des gerichtlichen Beschlusses sind mit einer unterschiedlichen Fassung des Tenors nicht verbunden (BAG vom 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - BAGE 118, 141 ; vgl. auch LAG Bremen vom 10.07.2008 - 3 TaBv 3/08 - über juris).Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die den Arbeitgeber zur Durchführung des Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verpflichtet, wenn der Betriebsrat einer Umgruppierung bis zum Fristablauf nicht zustimmt, überschreitet aber die Regelungskompetenz der Betriebsparteien (…BAG vom 18.08.2009, aaO.; LAG Bremen vom 10.07.2008, aaO.).
Wie das Arbeitsgericht in der angefochtenen Entscheidung - in Anlehnung an den Beschluss des LAG Bremen vom 10.07.2008 (aaO.) - richtig festgestellt hat, ist für eine umfassende Überprüfung der Umgruppierungen auch vor dem Hintergrund der Regelungsvereinbarung der Betriebsparteien vom 6. Dezember 2005 kein Raum.
- LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
Rechtsmittelverzicht - Unterwerfungsvereinbarung - Beschlussverfahren - …
Daher kommt hier eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO schon deshalb nicht in Betracht, weil der Betriebsrat nicht Beteiligter der die Betriebe in A und B betreffenden Verfahren LAG Baden-Württemberg - 2 Ta BV 5/07 - = BAG - 1 ABR 49/08 - und LAG Bremen - 3 TaBV 3/08 - = BAG - 1 ABR 70/08 - ist.Es spricht allerdings viel dafür, dass mit dem LAG Baden-Württemberg (27. Mai 2008 - 2 TaBV 5/07 -, zu II 2.3) und dem LAG Bremen (10. Juli 2008 - 3 TaBV 3/08 -, zu II 1 c bb) davon auszugehen ist, dass es den Betriebsparteien verwehrt ist, die Zustimmungsfiktion von § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG durch eine einvernehmliche Abrede in eine Widerspruchsfiktion unter Aufgabe des Begründungserfordernisses von § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG umzuwandeln.