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   LAG Bremen, 10.07.2008 - 3 TaBV 3/08   

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https://dejure.org/2008,37297
LAG Bremen, 10.07.2008 - 3 TaBV 3/08 (https://dejure.org/2008,37297)
LAG Bremen, Entscheidung vom 10.07.2008 - 3 TaBV 3/08 (https://dejure.org/2008,37297)
LAG Bremen, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 3 TaBV 3/08 (https://dejure.org/2008,37297)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats -

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. Juli 2008 - 3 TaBV 3/08 - wird insoweit als unzulässig verworfen, als mit ihr die Abweisung der Anträge der Arbeitgeberin auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung der Mitarbeiter O, F und Me begehrt wird.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. Juli 2008 - 3 TaBV 3/08 - im Übrigen aufgehoben.

  • LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in Fällen der Ein- und

    Unterschiedliche Auswirkungen auf die subjektive und objektive Rechtskraft und auf die Gestaltungswirkung des gerichtlichen Beschlusses sind mit einer unterschiedlichen Fassung des Tenors nicht verbunden (BAG vom 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - BAGE 118, 141 ; vgl. auch LAG Bremen vom 10.07.2008 - 3 TaBv 3/08 - über juris).

    Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die den Arbeitgeber zur Durchführung des Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verpflichtet, wenn der Betriebsrat einer Umgruppierung bis zum Fristablauf nicht zustimmt, überschreitet aber die Regelungskompetenz der Betriebsparteien (BAG vom 18.08.2009, aaO.; LAG Bremen vom 10.07.2008, aaO.).

    Wie das Arbeitsgericht in der angefochtenen Entscheidung - in Anlehnung an den Beschluss des LAG Bremen vom 10.07.2008 (aaO.) - richtig festgestellt hat, ist für eine umfassende Überprüfung der Umgruppierungen auch vor dem Hintergrund der Regelungsvereinbarung der Betriebsparteien vom 6. Dezember 2005 kein Raum.

  • LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07

    Rechtsmittelverzicht - Unterwerfungsvereinbarung - Beschlussverfahren -

    Daher kommt hier eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO schon deshalb nicht in Betracht, weil der Betriebsrat nicht Beteiligter der die Betriebe in A und B betreffenden Verfahren LAG Baden-Württemberg - 2 Ta BV 5/07 - = BAG - 1 ABR 49/08 - und LAG Bremen - 3 TaBV 3/08 - = BAG - 1 ABR 70/08 - ist.

    Es spricht allerdings viel dafür, dass mit dem LAG Baden-Württemberg (27. Mai 2008 - 2 TaBV 5/07 -, zu II 2.3) und dem LAG Bremen (10. Juli 2008 - 3 TaBV 3/08 -, zu II 1 c bb) davon auszugehen ist, dass es den Betriebsparteien verwehrt ist, die Zustimmungsfiktion von § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG durch eine einvernehmliche Abrede in eine Widerspruchsfiktion unter Aufgabe des Begründungserfordernisses von § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG umzuwandeln.

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