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OLG Oldenburg, 11.01.1984 - 3 U 176/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- BauR 1984, 541
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 214/00
Zur Auftragserteilung und Vergütung eines Architekten
Diese sind aber dann gegeben, wenn der Bauwillige über die Entgegennahme hinaus durch die Verwertung der Leistungen oder in sonstiger Weise zu erkennen gibt, dass die Tätigkeiten des Architekten als vertraglich geschuldet seinem Willen entsprechen (vergl. OLG Oldenburg BauR 1984, 541; BauR 1988, 620; KG BauR 1988, 621, 622; OLG Stuttgart BauR 1997, 681, 683 f.;… Werner/Pastor aaO., Rn. 615). - BGH, 05.11.1992 - VII ZR 50/92
Schutzwürdiges Vertrauen des Auftraggebers in die Richtigkeit der Schlußrechnung …
Desgleichen kann offenbleiben, ob einem Auftraggeber wegen unterlassener Aufklärung ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß zustehen kann (bejahend: OLG Oldenburg BauR 1984, 541, 542;… Weyer, Festschrift für Korbion S. 481, 491; Konrad BauR 1989, 653, 660 f;… einschränkend: Locher/Koeble/Frik aaO. § 4 Rdn. 10 und Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI 3. Aufl. § 4 Rdn. 95). - OLG Oldenburg, 30.03.2007 - 2 U 1/07
Honorar des Statikers für Teilnahme an Abnahmen?
Der Hinweis auf die Entscheidung des 3. Senats des Oberlandesgerichts vom 11. Januar 1984 (3 U 176/83) führt nicht dazu, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzungen eines Anspruches aus culpa in contrahendo anzunehmen wären. - OLG Zweibrücken, 26.10.1995 - 6 U 59/94
Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze ist unzulässig!
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