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   OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08   

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OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08 (https://dejure.org/2009,18997)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.08.2009 - 3 U 199/08 (https://dejure.org/2009,18997)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. August 2009 - 3 U 199/08 (https://dejure.org/2009,18997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Tabakerzeugnisse unter Verwendung der Bezeichnung "BIO TABAK"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Verwendung des Begriffs "Bio Tabak"

  • opinioiuris.de

    Bio Tabak

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Verwendung des Begriffs "Bio Tabak"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Tabakkonzerne dürfen Werbeverbote nicht umgehen - Verbraucherzentrale Bundesverband ist mit drei Klagen erfolgreich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08
    Staatliche Maßnahmen, die den Berufstätigen dabei beschränken, sind Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung (BVerfG NJW 1997, 2871; BVerfG NJW 1992, 2341).

    Die gesetzlichen Grundlagen sind dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist, und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfG NJW 1997, 2871, 2872; BVerfG NJW 1988, 194; BVerfG NJW 1992, 2341; BVerfG, GRUR 1996, 899, 902).

    Im Ergebnis ist nach heutigem medizinischen Kenntnisstand gesichert, dass das Rauchen Krebs sowie Herz- und Gefäßkrankheiten verursacht, damit zu tödlichen Krankheiten führt und auch die Gesundheit der nicht rauchenden Mitmenschen gefährdet (vgl. BVerfG NJW 1997, 2871, 2872 m.w.N.).

    Die Beurteilung dieser Eignung unterliegt grundsätzlich seiner Einschätzung (BVerG NJW 1997, 2871, 2872; BVerfG NJW 1969, 499; BVerfG NJW 1971, 1255).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08
    Ihre berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für ihre Produkte fällt in den Bereich der berufsbezogenen Tätigkeiten, die Art. 12 Abs. 1 GG schützt (BVerfG NJW 1992, 2341; BVerfG GRUR 1996, 899, 902).

    Staatliche Maßnahmen, die den Berufstätigen dabei beschränken, sind Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung (BVerfG NJW 1997, 2871; BVerfG NJW 1992, 2341).

    Die gesetzlichen Grundlagen sind dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist, und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfG NJW 1997, 2871, 2872; BVerfG NJW 1988, 194; BVerfG NJW 1992, 2341; BVerfG, GRUR 1996, 899, 902).

  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08
    Er stellt vielmehr in Rechnung, dass auch ein solches Produkt unvermeidbare Geringstmengen von Schadstoffen und Rückständen enthalten kann, geht jedoch davon aus, dass diese deutlich unter den rechtlich zulässigen Grenzwerten liegen (EuGH EuZW 2000, 508, 510 f. - D"Arbo naturrein; BGH GRUR 1997, 306, 308 - Naturkind).

    bb) Die Begriffe " natürlich " und " naturrein " werden von den angesprochenen Verkehrskreisen dahingehend verstanden, dass die natürlichen Bestandteile des Produkts als solche weitgehend unverändert bleiben, also naturbelassen sind (so zum Verständnis im Bereich der Lebensmittel: Krell/Warzecha, Praxishandbuch Lebensmittelkennzeichnung, 6. Akt. Lfg. 02/2002, S. 6), dass die Produkte frei von künstlichen Zusatzstoffen sind, und dass sie -über das mit einem Anbau in freier Natur unvermeidbar verbundene geringe Maß hinaus- frei von Rückständen und Schadstoffen sind (EuGH EuZW 2000, 508, 510 f. - D"Arbo naturrein).

    Die Unvereinbarkeit einer über den Bereich einer tatsächlichen Irreführung hinausgehenden Anwendung des § 22 Abs. Nr. 2 VTabakG mit Gemeinschaftrecht ergibt sich auch nicht aus einer Übertragung der Rechtsprechung des EuGH zur Unvereinbarkeit des ehemaligen § 17 Abs. 1 Nr. 4 LMBG mit der Etikettierungsrichtlinie RL 79/112/EWG (vgl. EuGH EuZW 2000, 508 ff. - D"Arbo naturrein).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08
    Die Beklagte kann sich als juristische Personen des Privatrechts auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfG NJW 1971, 1255; BVerfGE NJW 1979, 699).

    Die Beurteilung dieser Eignung unterliegt grundsätzlich seiner Einschätzung (BVerG NJW 1997, 2871, 2872; BVerfG NJW 1969, 499; BVerfG NJW 1971, 1255).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08
    Ihre berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für ihre Produkte fällt in den Bereich der berufsbezogenen Tätigkeiten, die Art. 12 Abs. 1 GG schützt (BVerfG NJW 1992, 2341; BVerfG GRUR 1996, 899, 902).

    Die gesetzlichen Grundlagen sind dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist, und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfG NJW 1997, 2871, 2872; BVerfG NJW 1988, 194; BVerfG NJW 1992, 2341; BVerfG, GRUR 1996, 899, 902).

  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 159/94

    Naturkind - LMBG - Täuschung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Bezeichnung im gleichen Sinne wie die beiden ausdrücklich im Gesetz genannten Begriffe verwendet wird, kommt es maßgeblich auf das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise an (BGH GRUR 1997, 306, 307 -Naturkind).

    Er stellt vielmehr in Rechnung, dass auch ein solches Produkt unvermeidbare Geringstmengen von Schadstoffen und Rückständen enthalten kann, geht jedoch davon aus, dass diese deutlich unter den rechtlich zulässigen Grenzwerten liegen (EuGH EuZW 2000, 508, 510 f. - D"Arbo naturrein; BGH GRUR 1997, 306, 308 - Naturkind).

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08
    Insoweit verweist die Beklagte auf die zu § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWG ergangene Entscheidung des BGH (GRUR 2007, 809 f. - Krankenhauswerbung).

    Aus der Entscheidung des BGH vom 1. März 2007, GRUR 2007, 809 f. - Krankenhauswerbung, ergibt sich nichts anderes.

  • LG Hamburg, 05.09.2008 - 406 O 94/08

    Der Biotabak und das umweltgerechte Sterben des Rauchers / Zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. September 2008, Az. 406 O 94/08, wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 5. September 2008, Az. 406 O 94/08, der Klage stattgegeben.

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08
    Die Beklagte kann sich als juristische Personen des Privatrechts auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfG NJW 1971, 1255; BVerfGE NJW 1979, 699).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08
    Zu diesem Personenkreis gehören auch die Mitglieder des Senats, so dass der Senat selbst beurteilen kann, wie eine solche Werbung von den in Betracht kommenden Verkehrskreisen aufgefasst wird (vgl. BGH GRUR 2002, 182 ff. - Das Beste jeden Morgen).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91

    Warnhinweis - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

    Werbung mit Garantie

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 139/09

    BIO TABAK

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg, Urteil vom 13. August 2009 - 3 U 199/08, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.01.2011 - 3 O 819/10

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Auch wenn keine detaillierte Rechtskenntnis im Hinblick auf die EG-Öko-Verordnung erwartet werden kann, wird das Verbraucherverständnis durch die Verwendung der Bezeichnung im Lebensmittelreich geprägt (OLG Hamburg, Urteil vom 13.08.2009, Az.: 3 U 199/08).
  • VG Hamburg, 08.09.2020 - 19 K 1834/20

    Reichweite des Tabakwerbeverbots; Aufschrift "Power"

    In diesem Rahmen kann auch die Bewerbung von Tabakerzeugnissen beschränkt werden, um auf diese Weise den Konsum zu reduzieren oder zumindest eine weitere Ausweitung des Konsums zu bekämpfen (OLG Hamburg, Urt. v. 13.8.2009, 3 U 199/08, juris Rn. 76 zu der Vorgängervorschrift § 22 VTabakG).
  • SG Darmstadt, 27.10.2017 - S 3 U 107/17
    Das Sozialgericht Darmstadt und das Landessozialgericht Hessen haben in einer Vielzahl von Entscheidungen diesen Antrag des Klägers wiederholt abgelehnt (S 3 U 1186/90, L 3 U 464/93; S 3 U 1374/95, L 3 U 41/96; S 3 U 959/97, L 3 U 1158/98; S 3 U 2048/02, L 11 U 166/04; S 3 U 39/06, L 3 U 199/08).
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