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   OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 202/03   

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https://dejure.org/2004,40651
OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 202/03 (https://dejure.org/2004,40651)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.09.2004 - 3 U 202/03 (https://dejure.org/2004,40651)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. September 2004 - 3 U 202/03 (https://dejure.org/2004,40651)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.02.1989 - III ZB 38/88

    Verkündungsvermerk - Feststellung der Verkündung - Urkundsbeamte der

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 202/03
    Selbst der - hier noch nicht einmal vorhandene - Verkündungsvermerk auf dem Urteil genügte als Nachweis der Verkündung nicht (siehe nur: BGH VersR 1989, 604).

    Möglicherweise wäre zugunsten der Beklagten ein Wiedereinsetzungsgrund anzunehmen (siehe dazu: BGH VersR 1989, 604), wozu sie geltend machen, dass ihnen von einer Verkündung im Februar 2003 nichts bekannt gewesen sei.

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91

    Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe -

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 202/03
    Es ist nämlich grundsätzlich Sache des Anmelders, dafür zu sorgen, dass das, wofür er Schutz begehrt, sorgfältig in den Merkmalen des Patentanspruchs niedergelegt wird (siehe zu allem Vorstehenden: BGH, GRUR 1992 594, 596 [BGH 05.05.1992 - X ZR 9/91] "Mechanische Betätigungsvorrichtung").
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 202/03
    Die Zustellung ist nämlich von der Geschäftstelle veranlasst worden und es handelt sich nicht um den Fall, dass das Gericht sich nur in der Art der Verlautbarung der Entscheidung geirrt hätte, in dem anstatt der gebotenen Verkündung die Zustellung - die ohnehin nur für Versäumnis- oder Anerkenntnisurteile gewählt werden könnte, § 310 Abs. 3 ZPO - vom Vorsitzenden verfügt worden wäre (siehe dazu: BGH, NJW 2004, 2019 [BGH 12.03.2004 - V ZR 37/03] ).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 202/03
    Mangels ordnungemäßer Protokollierung der Verkündung war die Berufungsfrist nicht in Lauf gesetzt worden (siehe nur: BGHZ 137, 49, 58 ), was zur Folge hatte, dass gegen das Scheinurteil rechtzeitig Berufung eingelegt worden war.
  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 202/03
    Bei Auflösung der dargestellten Konfliktlage zwischen dem Gebot der Rechtssicherheit und dem der angemessenen Entlohnung des Erfinders gebührt dem Gebot der Rechtssicherheit jedenfalls dann der Vorrang, wenn die besondere Bedeutung des in der Beanstandungsform weggelassenen Merkmals in der Patentschrift hervorgehoben ist ( BGH, GRUR 1992, 40 [BGH 24.09.1991 - X ZR 37/90] "Beheizbarer Atemschlauch").
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83

    Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 202/03
    Die als "Geburtsakt" des Urteils ( BGHZE 10, 346, 348 und BGH NJW 1985, 1782, 1783 [BGH 16.10.1984 - VI ZR 205/83] ) anzusehende Verkündung war mangels ordnungemäßer Protokollierung zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung unwirksam.
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 202/03
    Damit handelt es sich bei dem seinerzeit nur im Tenor vorliegenden Urteil lediglich um ein "Scheinurteil" (nach BGH, VersR 1984, 1192 ist das nicht ordnungsgemäß verkündete Urteil lediglich Urteilsentwurf), das allerdings, da es den Parteien über ihre Prozessbevollmächtigten spätestens mit der von der Geschäftsstelle veranlassten Zustellung mitgeteilt worden ist, mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten werden kann (siehe nur: Zöller- Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl./2004, Rz. 36 vor § 511 ZPO mit Nachweisen aus der BGH-Rechtsprechung).
  • BGH, 18.09.1963 - V ZR 192/61
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 202/03
    Da das Scheinurteil nicht Grundlage einer Sachentscheidung sein kann ( BGH, NJW 1964, 248 [BGH 18.09.1963 - V ZR 192/61] ), wäre das Verfahren nach deklaratorischer Aufhebung des Scheinurteils an das Landgericht zurückzuverweisen gewesen.
  • BGH, 15.04.1958 - VIII ZR 72/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 202/03
    Die fehlende Protokollierung einer Verkündung ist jedoch - nach Auffassung des Senats jedenfalls bis zum Abschluss der Berufungsinstanz - nachholbar (vgl.: BGH, NJW 1994, 3358 und BGH, NJW 1958, 1237 [BGH 15.04.1958 - VIII ZR 72/57] ).
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