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   OLG Hamburg, 29.07.1993 - 3 U 49/93   

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https://dejure.org/1993,16269
OLG Hamburg, 29.07.1993 - 3 U 49/93 (https://dejure.org/1993,16269)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.07.1993 - 3 U 49/93 (https://dejure.org/1993,16269)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juli 1993 - 3 U 49/93 (https://dejure.org/1993,16269)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1994, 42
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Der Senat orientiert sich dabei an der Entscheidung des OLG Hamburg v. 29.07.1993 - 3 U 49/93, AfP 1994, 32, doch ist die Eingriffstiefe vorliegend etwas höher, zumal dort ein Schlagersänger nur auf Grund einer Verwechslung mit einem Mafiamord in Verbindung gebracht wurde und sogleich eine Berichtigung in gleicher Aufmachung "nachgeschoben" wurde, während hier die Berichterstattung nur um die eindeutige namensmäßige Benennung bereinigt wurde und immerhin sehenden Auges der Kläger identifizierend zum Gegenstand einer Kriminalberichterstattung gemacht worden ist, bei der die - an und für sich von höherem öffentlichen Interesse befindliche - bedenkliche politische Instrumentalisierung des Geschehens in der Türkei nur eher an den Rand der Berichterstattung gerückt ist.
  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17

    Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung

    (3) In umfassender Würdigung auch des Vorgenannten erschien dem Senat dann - auch in Anlehnung an die Entscheidung OLG Hamburg v. 29.07.1993 - 3 U 49/93, AfP 1994, 32, in der ein Schlagersänger versehentlich mit Mafia-Morden in Zusammenhang gebracht worden war und dafür eine Geldentschädigung von 10.000 DM erhalten hat - eine Geldentschädigung von 10.000 EUR erforderlich, aber auch angemessen, um die erlittene Persönlichkeitsverletzung des Klägers zu sühnen.
  • OLG Stuttgart, 29.01.2005 - 19 U 127/03

    Anspruch aus Prospekthaftung, wenn ein Verlustübernahmevertrag, über den hätte

    b) Für einen Anleger, dem das Wahlrecht noch eingeräumt war, vertritt das OLG Braunschweig im Urteil vom 26.11.2003 (3 U 49/93), ohne seine Entscheidung darauf zu stützen, die Auffassung, seit dem Bekanntwerden der konkreten Beanstandungen des BAKred im Schreiben vom 29.03.1999 hätten die Prospektverantwortlichen darauf hinweisen müssen.
  • OLG Stuttgart, 29.01.2004 - 19 U 202/03
    b) Für einen Anleger, dem das Wahlrecht noch eingeräumt war, vertritt das OLG Braunschweig im Urteil vom 26.11.2003 (3 U 49/93), ohne seine Entscheidung darauf zu stützen, die Auffassung, seit dem Bekanntwerden der konkreten Beanstandungen des BAKred im Schreiben vom 29.03.1999 hätten die Prospektverantwortlichen darauf hinweisen müssen.
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