Rechtsprechung
OLG Celle, 03.09.2008 - 3 U 70/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen und Höhe einer Geschäftsgebühr bei Verhandlungen über den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gebührenanspruch eines Rechtsanwalts bei außergerichtlicher Tätigkeit in Form von Verhandlungen über den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen; Anwendung der Grundsätze für die Wertbestimmung bei der einstweiligen Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen auf die Bemessung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebührenanspruch eines Rechtsanwalts bei außergerichtlicher Tätigkeit in Form von Verhandlungen über den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen; Anwendung der Grundsätze für die Wertbestimmung bei der einstweiligen Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen auf die Bemessung ...
- Judicialis
VV-RVG Nr. 2300
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 2300
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenforderung nach Nr. 2300 VV- RVG für außergerichtliche Tätigkeit bzgl. Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verhandlungen über Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen: Gebühr?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 12.03.2008 - 2 O 166/07
- OLG Celle, 03.09.2008 - 3 U 70/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90
Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von …
Auszug aus OLG Celle, 03.09.2008 - 3 U 70/08
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass, soweit es um einen Aufschub der Forderung und die vorübergehende Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen geht, hiervon ein Bruchteil - in der Regel 1/5 - in Ansatz zu bringen ist (vgl. etwa Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 3 Rn. 145. BGH vom 28. Mai 1991 - IX ZR 181/90). - OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 56/99
Abgrenzung der anwaltlichen Beratungstätigkeit nach "Angelegenheiten" und …
Auszug aus OLG Celle, 03.09.2008 - 3 U 70/08
Soweit der Beklagte mit seiner Berufungsbegründung erneut unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2000 (24 U 56/99 vom 18. April 2000) die Auffassung vertritt, die Tätigkeit des Anwalts sei der des Anwalts in Vollstreckungssachen gleichwertig und nach Nr. 3309 nur mit einer Gebühr von 0, 3 zu vergüten, überzeugt dies den Senat nicht.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 24.03.2011 - 3 U 70/08 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.03.2008 - 315 O 263/06
- OLG Hamburg, 24.03.2011 - 3 U 70/08
- BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11