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   FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00   

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https://dejure.org/2000,13309
FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00 (https://dejure.org/2000,13309)
FG München, Entscheidung vom 04.12.2000 - 3 V 824/00 (https://dejure.org/2000,13309)
FG München, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 3 V 824/00 (https://dejure.org/2000,13309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerschulden aus den in bordellartigen Betrieben erbrachten Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung von Umsätzen eines Bordellbetriebs; Leistung und Entgelt eines Bordellbetreibers im umsatzsteuerlichen Sinne

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Zurechnung von Umsätzen eines Bordellbetriebs - Leistung und Entgelt eines Bordellbetreibers im umsatzsteuerlichen Sinne - Aussetzung der Vollziehung in Sachen Haftung für Umsatzsteuer 1994 - 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 21.02.1991 - V R 11/91

    Beurteilung einer Tätigkeit als Unternehmerisch - Rechtmäßigkeit der Schätzung

    Auszug aus FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00
    Deshalb sind die Umsätze eines Bordellbetriebes, auch soweit sie nicht höchstpersönlich erbracht werden, demjenigen zuzurechnen, der sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die Leistungsempfänger erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 11/91, BFH/NV 1991, 844).

    Dazu zählt auch der sog. Dirnenlohn, unabhängig davon, ob die Prostituierten - wie der ... Senat des Gerichts in seinem Beschluß vom 27. Oktober 2000 ... gegenüber der Antragstellerin angenommen hat - in einem Arbeitsverhältnis zur Antragstellerin stehen oder ob sie ihre Dienste als Subunternehmer für das Unternehmen der Antragstellerin erbringen (vgl. BFH in BFH/NV 1991, 844 und BFH-Beschluß vom 30. Juni 1994 V B 15/94, BFH/NV 1995, 457; vgl. auch Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 2, RdNr. 180 Stichwort: Prostituierte).

  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756 ; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674 ).
  • BFH, 30.06.1994 - V B 15/94

    Verschaffung der Möglichkeit von Geschlechtsverkehr als steuerfreie Leistung

    Auszug aus FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00
    Dazu zählt auch der sog. Dirnenlohn, unabhängig davon, ob die Prostituierten - wie der ... Senat des Gerichts in seinem Beschluß vom 27. Oktober 2000 ... gegenüber der Antragstellerin angenommen hat - in einem Arbeitsverhältnis zur Antragstellerin stehen oder ob sie ihre Dienste als Subunternehmer für das Unternehmen der Antragstellerin erbringen (vgl. BFH in BFH/NV 1991, 844 und BFH-Beschluß vom 30. Juni 1994 V B 15/94, BFH/NV 1995, 457; vgl. auch Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 2, RdNr. 180 Stichwort: Prostituierte).
  • BFH, 09.01.1990 - VII B 127/89

    Widerruf der Lagerbewilligung zur Durchführung erstattungsrechtlich begünstigter

    Auszug aus FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist deshalb zu versagen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts - wie im vorliegenden Fall - nahezu ausgeschlossen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1988 IV S 1/86, BFH/NV 1990, 295 und vom 9. Januar 1990 VII B 127/89, BFH/NV 1990, 473).
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510 ; vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325 ).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756 ; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674 ).
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510 ; vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325 ).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BStBl II 1994, 756 ; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674 ).
  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

    Auszug aus FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist deshalb zu versagen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts - wie im vorliegenden Fall - nahezu ausgeschlossen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1988 IV S 1/86, BFH/NV 1990, 295 und vom 9. Januar 1990 VII B 127/89, BFH/NV 1990, 473).
  • BFH, 07.02.1991 - V R 53/85

    Werklieferung eines schlüsselfertigen Ferienhauses durch einen Unternehmer, der

    Auszug aus FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00
    Unabhängig davon durch andere Personen ausgeführte Leistungen werden daher in die Beurteilung des von dem Unternehmer bewirkten Umsatzes nicht einbezogen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 1991 V R 53/85, BStBl II 1991, 737 ).
  • FG Saarland, 15.12.1993 - 1 K 29/93

    Umsatzsteuer; Leistungserbringer im Falle von Bordellbetrieben

  • FG Köln, 20.01.2005 - 13 K 12/02

    Zur Frage der Nachkalkulation und steuerlichen Zurechnung von Umsätzen eines

    Bietet der Inhaber des Bordellbetriebs die Verschaffung der Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr nach außen hin an, so ist er wie in anderen Betrieben, in denen der Inhaber die Leistung nicht in eigener Person, sondern durch den Einsatz selbständig oder unselbständig tätiger Mitarbeiter erbringt, umsatzsteuerlich Leistender gegenüber den Kunden, denen er im Rahmen seines Unternehmens mit Hilfe der bei ihm tätigen Prostituierten die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr verschafft (Urteil des BFH vom 21.2.1991 V R 11/91, BFH/NV 1991, 844; Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 15.12.1993 1 K 29/93, EFG 1994, 542; Beschluss des Finanzgerichts München vom 4.12.2000 3 V 824/00, Juris-Dokument Nr: STRE 200170171).
  • FG Saarland, 01.02.2007 - 1 V 1273/06

    Einkünfte von Bordellbetreibern, Status der Prostituierten

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass alle Zahlungen eines Freiers an den Bordellbetreiber - nicht an die einzelne Prostituierte - erfolgen und deshalb auch Grundlage von dessen Umsatzermittlung sind (FG des Saarlandes vom 15. Dezember 1993 1 K 29/93, EFG 1994, 542; Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH vom 30. Juni 1994 V B 15/94, BFH/NV 1995, 457; FG München vom 4. Dezember 2000 3 V 824/00, juris jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99

    Umsatzsteuerrechtliche Zurechnung der in einem Saunaclub betriebenen

    Soweit einzelne Finanzgerichte davon ausgehen, dass bereits das Unterhalten eines Saunabetriebes mit darin anwesenden Prostituierten zusammen mit der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für Geschlechtsverkehr für die Zurechnung der Umsätze aus Prostitution genüge (so wohl FG Saarland, Urteil vom 15. Dezember 1993 1 K 29/93, EFG 1994, 542, rechtskräftig infolge Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 30. Juni 1994 V B 15/94, BFH/NV 1995, 457 sowie , FG München Beschluss vom 4. Dezember 2000 3 V 824/00 ), kann das erkennende Gericht dem nicht folgen.
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