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   OLG Hamburg, 24.02.2006 - 3 Vollz (Ws) 25/06   

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OLG Hamburg, 24.02.2006 - 3 Vollz (Ws) 25/06 (https://dejure.org/2006,39169)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2006 - 3 Vollz (Ws) 25/06 (https://dejure.org/2006,39169)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 3 Vollz (Ws) 25/06 (https://dejure.org/2006,39169)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 09.09.2003 - 1 Ws 275/03

    Entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2006 - 3 Vollz (Ws) 25/06
    Das Rechtsbeschwerdegericht in Strafvollzugssachen ist - und darauf kommt es allein an - keine Tatsacheninstanz und hat daher auch nicht die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz zu prüfen (OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.09.03 - 1 Ws 275/03 in: juris; vgl. Arloth/Lückemann, StVollzG 2004, Rdz. 7 zu § 120 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 01.11.1993 - 3 Vollz (Ws) 55/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2006 - 3 Vollz (Ws) 25/06
    Dies ergab sich bisher aus § 120 Abs. 2 StVollzG i.V.m. § 127 Abs. 2 Satz 2, 567 Abs. 3, 4 ZPO a.F. (vgl. HansOLG, ZfStrVo 1994, 57; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 120, Rn 5 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 17.11.2008 - 3 Vollz (Ws) 64/08

    Strafvollzug: Anfechtbarkeit einer eingeschränkten Bewilligung von

    a) Einigkeit besteht darin, dass die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags wegen mangelnder Erfolgsaussichten im gerichtlichen Strafvollzugsverfahren entsprechend § 127 Abs. 2 Satz 2 Teilsatz 2 ZPO unanfechtbar ist (Callies/Müller-Dietz a.a.O.; Senatsbeschluss vom 24.02.2006 - 3 Vollz (Ws) 25/06 -, ständige Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 04.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 672/12

    Im Verfahren nach dem StVollzG ist eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Das Rechtsbeschwerdegericht in Strafvollzugssachen ist - und darauf kommt es an - keine Tatsacheninstanz und hat daher auch nicht die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz zu prüfen (OLG Hamburg, Beschl. v. 24.02.2006 - 3 Vollz(Ws) 25/06;.
  • KG, 16.02.2018 - 5 Ws 20/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs:

    Da der Beschwerderechtszug in der Nebensache Prozesskostenhilfe nicht länger als der Rechtszug in der Hauptsache sein darf, darf im Prozesskostenhilfeverfahren kein Rechtsmittel zu einer Instanz (dem Oberlandesgericht) eröffnet werden, welche in der Hauptsache (dem Rechtsbeschwerdeverfahren gemäß §§ 116 ff. StVollzG) nicht als Tatsacheninstanz fungiert (vgl. HansOLG Hamburg FS 2009, 100 - juris Rdn. 8; Beschluss vom 24. Februar 2006 - 3 Vollz [Ws] 25/06 - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. September 2003 - 1 Ws 275/03 - juris; Laubenthal in SBJL, StVollzG 6. Aufl., § 120 Rdn. 5; Bachmann in LNNV, Strafvollzugsgesetze 12. Aufl., Abschnitt P Rdn. 140; Spaniol in AK-StVollzG 7. Aufl., § 120 Rdn. 20; teilweise missverständlich Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 120 Rdn. 7).
  • OLG Koblenz, 06.08.2020 - 4 Ws 382/20

    Sichtkontrolle von Briefen in der Haftanstalt Keine Verletzung der

    Im Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz ist die Beschwerde nach überwiegender, auch vom Senat vertretener Auffassung allerdings dann nicht statthaft, wenn es - wie hier - um die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Begehrens geht, weil im Prozesskostenhilfeverfahren kein Rechtsmittel zu einer Instanz eröffnet werden soll, die nicht als Tatsacheninstanz mit der Hauptsache befasst werden kann (OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 886/12 v. 18. Februar 2013 - BeckRS 2015, 13834; OLG Hamm, Beschl. III - 1 Vollz (Ws) 672/12 v. 4. Dezember 2012 - juris; OLG Hamburg, Beschl. 3 Vollz (Ws) 25/06 v. 24. Februar 2006 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2014 - 1 Ws 294/13

    Strafvollzug: Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe wegen fehlender

    Das Rechtsbeschwerdegericht in Strafvollzugssachen ist keine Tatsacheninstanz und überprüft somit auch nicht die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz (OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 1 Vollz (Ws) 672/12; OLG Hamburg aaO sowie Beschluss vom 24. Februar 2006 - 3 Vollz (Ws) 25/06; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. September 2003 - 1 Ws 275/03; Callies / Müller-Dietz, 11. Aufl., § 120 Rn. 5; Arloth, 3. Aufl., § 120 Rn 7).
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