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   OLG Zweibrücken, 29.09.1999 - 3 W 154/99   

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OLG Zweibrücken, 29.09.1999 - 3 W 154/99 (https://dejure.org/1999,6706)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.09.1999 - 3 W 154/99 (https://dejure.org/1999,6706)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. September 1999 - 3 W 154/99 (https://dejure.org/1999,6706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1303 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 64
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Die Ausbildung ist weder staatlich reglementiert oder anerkannt noch ist der Ausbildungserfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt (vgl. auch BayObLG FamRZ 2000, 1306; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64).
  • BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00

    Nicht abgeschlossenes Jurastudium

    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG ) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG , §§ 34, 36 BBiG ; BayObLGZ 1999, 291/293; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ).
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02

    Befähigung der Betreuerin - hauswirtschaftliche Betriebsleiterin

    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, §§ 34, 36 BBiG; BayObLGZ 1999, 291/293 FamRZ 2000, 554; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 142/00

    Ausbildung zum mittleren Beamten der Deutschen Bundesbahn entspricht

    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVO) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG , ES 34, 36 BBiG ; BayObLGZ 1999, 291/293 = FamRZ 2000, 554; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 3Z BR 99/00

    Fortbildung keine abgeschlossene Lehre

    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG ) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG , SS 34, 36 Berufsbildungsgesetz ( BBiG ); BayObLGZ 1999, 291/293; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ).
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