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   OLG Düsseldorf, 03.03.2021 - 3 W 233/20   

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https://dejure.org/2021,55424
OLG Düsseldorf, 03.03.2021 - 3 W 233/20 (https://dejure.org/2021,55424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.2021 - 3 W 233/20 (https://dejure.org/2021,55424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 2021 - 3 W 233/20 (https://dejure.org/2021,55424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Bewilligung Grundpfandrechtseintragung eines Gläubigers bei Unternehmensverschmelzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer Grundschuld nebst Zwangsvollstreckungsunterwerfung Erinnerung gegen einen Kostenansatz Fall unrichtiger Sachbehandlung Auslegungsfähigkeit von Grundbucherklärungen

  • rechtsportal.de

    Eintragung einer Grundschuld nebst Zwangsvollstreckungsunterwerfung Erinnerung gegen einen Kostenansatz Fall unrichtiger Sachbehandlung Auslegungsfähigkeit von Grundbucherklärungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Wx 125/20

    Bewilligung einer Grundschuld zugunsten eines infolge Verschmelzung erloschenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2021 - 3 W 233/20
    Insofern unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall von der dem Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - I-3 Wx 125/20 (MDR 2020, 1312) zugrunde liegenden Sachlage.
  • KG, 24.03.2022 - 1 W 2/22

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes; Fehlendes

    Bewilligt der Erwerber eines Grundstücks bzw. Wohnungseigentums in Vollmacht des Veräußerers die Eintragung einer Grundschuld und wird die dort benannte Gläubigerin in der Folgezeit auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen, kann die Bewilligung dahin ausgelegt werden, dass der aufnehmende Rechtsträger als Gläubiger der Grundschuld im Grundbuch einzutragen ist (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2021 - 3 W 233/20, juris; Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 2020 - I-3 Wx 125/20, ZIP 2020, 1915 = FGPrax 2021, 7 = MittBayNot 2021, 153).

    Andere erachten eine entsprechende Auslegung der Bewilligung für geboten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2021 - 3 W 233/20 - juris).

    Auf der entsprechenden tatsächlichen Abweichung von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. August 2020 beruhten die - allerdings nicht tragenden - Ausführungen desselben Senats in seinem bereits benannten Beschluss vom 3. März 2021 (OLG Düsseldorf - 3 W 233/20 - juris), denen sich der Senat im Ergebnis anschließt.

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