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   OLG Zweibrücken, 04.10.1990 - 3 W 69/90   

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https://dejure.org/1990,22420
OLG Zweibrücken, 04.10.1990 - 3 W 69/90 (https://dejure.org/1990,22420)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.10.1990 - 3 W 69/90 (https://dejure.org/1990,22420)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Oktober 1990 - 3 W 69/90 (https://dejure.org/1990,22420)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.10.1990 - 3 W 69/90
    Die von den Antragsteilern geltend gemachten Ansprüche auf Rechnungslegung und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung betreffen die frühere Verwaltertätigkeit des Antragsgegners; dieser Zusammenhang der streitigen Ansprüche mit den Verwalterpflichten ( §§ 21 Abs. 4, 28 WEG , 259 Abs. 2 BGB ) läßt den hierfür eröffneten Rechtsweg über die Dauer des Verwaltervertrages hinaus fortbestehen, da es hierbei um noch nicht erledigte Aufgaben des Verwalters im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG geht und damit der für die Frage des Rechtsweges maßgebliche Gemeinschaftsbezug fortbesteht (vgl. nur BayObLGZ 1975, 161, 163; OLG Hamm OLGZ 1975, 157, 158, jew. m.w.N.).

    In einem Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist das Gericht grundsätzlich nicht an den Inhalt der Sachanträge gebunden, sondern hat unabhängig vom Wortlaut den Willen der Antragsteller zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut eine der Beilegung des Streits dienende sachgerechte Entscheidung zu finden (Allgem. Meinung; vgl. nur BayObLGZ 1975, 161, 164 m.w.N.).

  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.10.1990 - 3 W 69/90
    In der Begründung muß nicht zu allen Gesichtspunkten, die von den Beteiligten vorgetragen worden sind, ausdrücklich Stellung genommen werden, sofern sie dem Gericht keine Veranlassung gegeben haben, von seiner bereits geäußerten Auffassung abzuweichen (vgl. etwa BGH NJW 1983, 123 [BGH 13.10.1982 - IVb ZB 154/82] ).
  • OLG Köln, 30.10.1985 - 16 Wx 88/85

    Rechnungslegung; Verwalter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.10.1990 - 3 W 69/90
    Hiermit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der weitaus überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1980, 278; OLG Köln NJW 1986, 328 [OLG Köln 30.10.1985 - 16 Wx 88/85] ; OLG Hamburg OLGZ 1987, 188, Bärmann/Pick/Merle aaO, § 28 RdNr. 26; Weitnauer aaO, § 28 RdNr. 11; Palandt/Bassenge, BGB, 48. Aufl., § 28 WEG Anm. 3 b; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, RdNr. 1105. Anderer Ansicht etwa RGRK/Augustin, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG RdNr. 14 ohne Begründung und mit unzutreffendem Hinweis auf die obige Entscheidung des OLG Stuttgart).
  • OLG Hamburg, 18.11.1986 - 2 W 61/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.10.1990 - 3 W 69/90
    Hiermit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der weitaus überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1980, 278; OLG Köln NJW 1986, 328 [OLG Köln 30.10.1985 - 16 Wx 88/85] ; OLG Hamburg OLGZ 1987, 188, Bärmann/Pick/Merle aaO, § 28 RdNr. 26; Weitnauer aaO, § 28 RdNr. 11; Palandt/Bassenge, BGB, 48. Aufl., § 28 WEG Anm. 3 b; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, RdNr. 1105. Anderer Ansicht etwa RGRK/Augustin, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG RdNr. 14 ohne Begründung und mit unzutreffendem Hinweis auf die obige Entscheidung des OLG Stuttgart).
  • OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06

    Wohnungseigentumsverwalter: Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung bei

    Scheidet demnach ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat daher grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 4. Oktober 1990 - 3 W 69/90 - und vom 8. April 2005 - 3 W 223/04; BayObLG WUM 1995, 341 mit Hinweis auf …
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