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   OLG Zweibrücken, 24.06.1999 - 3 W 86/99   

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https://dejure.org/1999,21334
OLG Zweibrücken, 24.06.1999 - 3 W 86/99 (https://dejure.org/1999,21334)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.06.1999 - 3 W 86/99 (https://dejure.org/1999,21334)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 3 W 86/99 (https://dejure.org/1999,21334)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1154
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02

    Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in

    Die Rechtskraft der in jenen Verfahren ergangenen Beschlüsse steht der Geltendmachung solcher Ansprüche im vorliegenden Verfahren entgegen (BayObLGZ 1988, 287/293; BayObLG WuM 1993, 492 f.; OLG Zweibrücken NZM 1999, 1154).

    Bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung sind grundsätzlich auch materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche zu berücksichtigen (KG WUM 1989, 93 ff.; OLG Zweibrücken NZM 1999, 1154; vgl. ferner BGH NZM 1998, 78 f.), denn die gerichtliche Kostenverteilung würde billigem Ermessen dann nicht entsprechen, wenn sie einer materiellen Erstattungspflicht nicht Rechnung trägt (vgl. Staudinger/Wenzel § 47 WEG Rn. 8).

  • OLG Hamburg, 31.05.2002 - 5 U 37/01

    Telefon-Sparbuch

    Nachdem die Beklagte - im Gegensatz zu ihrer vorprozessualen Absichtserklärung vom 14.01.99 (Anlage K7) - Heft 11/99 erneut mit einer gleichartigen, diesmal "Das neue Telefon-Sparbuch - Ausgabe März 1999" betitelten Broschüre versehen hatte (Anlage ASt8 in dem Rechtsstreit 315 O 200/99), erwirkte der Kläger am 03.07.1999 bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht (3 W 86/99) eine von dem Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 26.04.99 (315 O 200/99) zunächst zurückgewiesene einstweilige Verbotsverfügung gegen die Verwendung in Heft 11/99. Bereits zuvor hatte die Beklagte ihrem Heft 23/99 erneut eine gleichartige Broschüre beigegeben, die als "Das frische Telefon-Sparbuch" bezeichnet war und neben dem "Focus" Logo die Zusätze "Ausgabe Juni 1999" und "Die aktuellen Tarife" enthielt (Anlage ASt6 in dem Rechtsstreit 315 O 526/99).
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