Rechtsprechung
OLG Dresden, 11.09.2008 - 3 W 932/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung der Höhe der Auslagenpauschale eines Beratungshilfeanwalts; Maßgeblichkeit der für die Beratungshilfe anfallenden Festgebühr oder einer dem Anwalt als Wahlanwalt zustehenden (fiktiven) Gebühr
- Wolters Kluwer
Höhe der Auslagenpauschale des Beratungshilfeanwalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 2503; RVG -VV Nr. 7002
Höhe der Auslagenpauschale des Beratungshilfeanwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Kurz informiert - Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 13.08.2008 - 1 T 53/08
- OLG Dresden, 11.09.2008 - 3 W 932/08
Papierfundstellen
- MDR 2009, 414
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1971 - IV ZR 731/68
Erinnerung gegen die von der Urkundsstelle festgesetzten Gebühren eines …
Auszug aus OLG Dresden, 11.09.2008 - 3 W 932/08
Alldem steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Auslagenpauschale beim "Armenanwalt" (NJW 71, 1845) nicht entgegen.
- OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
Berechnungsgrundlage der Telekommunikationspauschale nach Nr. 7002 …
Sämtliche bisher mit dieser Rechtsfrage befassten Oberlandesgerichte vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass sich die Pauschale nach Nr. 7002 VV-RVG bei einer Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe nach den tatsächlich entstandenen Gebühren richtet und nicht nach den fiktiven Gebühren eines Wahlanwaltes (vgl. OLG Düsseldorf, RVG-Report 2007, 467. OLG Bamberg JurBüro 2007, 645. OLG Nürnberg MDR 2008, 1003. OLG Dresden AGS 2008, 559).