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   OLG Dresden, 11.09.2008 - 3 W 932/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16442
OLG Dresden, 11.09.2008 - 3 W 932/08 (https://dejure.org/2008,16442)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.09.2008 - 3 W 932/08 (https://dejure.org/2008,16442)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. September 2008 - 3 W 932/08 (https://dejure.org/2008,16442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Höhe der Auslagenpauschale eines Beratungshilfeanwalts; Maßgeblichkeit der für die Beratungshilfe anfallenden Festgebühr oder einer dem Anwalt als Wahlanwalt zustehenden (fiktiven) Gebühr

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Auslagenpauschale des Beratungshilfeanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 2503; RVG -VV Nr. 7002
    Höhe der Auslagenpauschale des Beratungshilfeanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kurz informiert - Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 414
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1971 - IV ZR 731/68

    Erinnerung gegen die von der Urkundsstelle festgesetzten Gebühren eines

    Auszug aus OLG Dresden, 11.09.2008 - 3 W 932/08
    Alldem steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Auslagenpauschale beim "Armenanwalt" (NJW 71, 1845) nicht entgegen.
  • OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08

    Berechnungsgrundlage der Telekommunikationspauschale nach Nr. 7002

    Sämtliche bisher mit dieser Rechtsfrage befassten Oberlandesgerichte vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass sich die Pauschale nach Nr. 7002 VV-RVG bei einer Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe nach den tatsächlich entstandenen Gebühren richtet und nicht nach den fiktiven Gebühren eines Wahlanwaltes (vgl. OLG Düsseldorf, RVG-Report 2007, 467. OLG Bamberg JurBüro 2007, 645. OLG Nürnberg MDR 2008, 1003. OLG Dresden AGS 2008, 559).
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