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   KG, 06.10.2004 - 3 WF 177/04   

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https://dejure.org/2004,11083
KG, 06.10.2004 - 3 WF 177/04 (https://dejure.org/2004,11083)
KG, Entscheidung vom 06.10.2004 - 3 WF 177/04 (https://dejure.org/2004,11083)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 3 WF 177/04 (https://dejure.org/2004,11083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für einen als Folgesache anhängig gemachten Antrag auf Zahlung der Morgengabe (mahr)

  • Judicialis

    ZPO § 623 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 623 Abs. 1 S. 1
    Der Anspruch auf Zahlung der Morgengabe (mahr) nach Art. 1082 des iranischen ZGB ist seiner Natur nach keine Folgesache bei Ehescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1685
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 21.05.2003 - 12 UF 11/02

    Rechtsnatur und Rückforderung der Morgengabe ("MAHR") nach iranischem Recht

    Auszug aus KG, 06.10.2004 - 3 WF 177/04
    der Anspruch auf den "mahr" hängt deshalb nicht von der Beendigung der Ehe ab; die Art der Beendigung der Ehe hat lediglich Einfluss darauf, ob der Anspruch auf den noch nicht geleisteten "mahr" insgesamt oder teilweise erhalten bleibt: (Art. 1146, 1147 ZGB; vgl. OLG Hamburg, FamRZ 2004, 459).
  • OLG Hamm, 02.10.2003 - 6 WF 316/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Herausgabe einer Morgengabe im

    Auszug aus KG, 06.10.2004 - 3 WF 177/04
    Da es sich bei dem Anspruch der Antragsgegnerin somit nicht um eine "für den Fall der Scheidung" im Sinne des § 623 Abs. 1 ZPO zu treffende Entscheidung handelt, kann er nicht im Verbund mit der Scheidung geltend gemacht werden (§ 610 Abs. 2 ZPO; so auch OLG Hamm, FamRZ 2004, 551).
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