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KG, 06.10.2004 - 3 WF 177/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe für einen als Folgesache anhängig gemachten Antrag auf Zahlung der Morgengabe (mahr)
- Judicialis
ZPO § 623 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 623 Abs. 1 S. 1
Der Anspruch auf Zahlung der Morgengabe (mahr) nach Art. 1082 des iranischen ZGB ist seiner Natur nach keine Folgesache bei Ehescheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 08.03.2004 - 169 F 8903/03
- KG, 06.10.2004 - 3 WF 177/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1685
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 21.05.2003 - 12 UF 11/02
Rechtsnatur und Rückforderung der Morgengabe ("MAHR") nach iranischem Recht
Auszug aus KG, 06.10.2004 - 3 WF 177/04
der Anspruch auf den "mahr" hängt deshalb nicht von der Beendigung der Ehe ab; die Art der Beendigung der Ehe hat lediglich Einfluss darauf, ob der Anspruch auf den noch nicht geleisteten "mahr" insgesamt oder teilweise erhalten bleibt: (Art. 1146, 1147 ZGB; vgl. OLG Hamburg, FamRZ 2004, 459). - OLG Hamm, 02.10.2003 - 6 WF 316/03
Geltendmachung eines Anspruchs auf Herausgabe einer Morgengabe im …
Auszug aus KG, 06.10.2004 - 3 WF 177/04
Da es sich bei dem Anspruch der Antragsgegnerin somit nicht um eine "für den Fall der Scheidung" im Sinne des § 623 Abs. 1 ZPO zu treffende Entscheidung handelt, kann er nicht im Verbund mit der Scheidung geltend gemacht werden (§ 610 Abs. 2 ZPO; so auch OLG Hamm, FamRZ 2004, 551).