Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.07.2007 - 3 WF 213/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6057
OLG Naumburg, 12.07.2007 - 3 WF 213/07 (https://dejure.org/2007,6057)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.07.2007 - 3 WF 213/07 (https://dejure.org/2007,6057)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 3 WF 213/07 (https://dejure.org/2007,6057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarkeit des Inhalts eines Vollstreckungstitels; Notwendigkeit einer betragsmäßigen Ausweisung des auf geschuldeten Unterhalt anzurechnenden Kindergeldes; Regelbetrag Ost als Gegenstand des Unterhaltstitels

  • Judicialis

    RegelbetragVO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RegelbetragVO § 2
    Anforderungen an auf Regelbetrag Ost basierenden Unterhaltstitel zwecks Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 151
  • FamRZ 2008, 542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 13.09.2004 - 3 WF 146/04

    Kindergeldanrechnung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2007 - 3 WF 213/07
    In seiner früheren Rechtsprechung hat der Senat bei Titeln mit derartigem Inhalt (übrigens auch der 2. Familiensenat) ausgesprochen, dass das anzurechnende Kindergeld betragsmäßig auszuweisen ist (vgl. 3 WF 146/04 in FamRZ 2005, 1008).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht