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KG, 27.10.2020 - 3 Ws (B) 225/20 - 122 Ss 96/20 |
Zitiervorschläge
KG, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 3 Ws (B) 225/20 - 122 Ss 96/20 (https://dejure.org/2020,37911)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Verwirklichung von zwei Fahrverbotsregeltatbestände, BKatV
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Fahrverbot bei Verkehrsordnungswidrigkeit: Dauer des Fahrverbots bei Verwirklichung zweier Fahrverbotsregeltatbestände
- verkehrslexikon.de
Fahrverbot bei mehreren Regelverstößen
- IWW
StVG § 25 Abs. 1
- bussgeldsiegen.de
Dauer des Fahrverbots bei Verwirklichung zweier Fahrverbotsregeltatbestände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Fahrverbotsverdoppelung: Nicht pauschal bei mehreren verwirkten Regelfahrverboten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahrverbot bei Verkehrsordnungswidrigkeit: Dauer des Fahrverbots bei Verwirklichung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 06.08.2020 - 303 OWi 224/20
- KG, 27.10.2020 - 3 Ws (B) 225/20 - 122 Ss 96/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 12.12.2014 - 3 Ws (B) 601/14
Erfüllung zweier Tatbestände der BKatV: Addition der Regelfahrverbote
Auszug aus KG, 27.10.2020 - 3 Ws (B) 225/20
Die Erhöhung des Fahrverbots über die Dauer eines Monats hinaus kommt aber in Betracht, wenn gewichtige, für den Betroffenen nachteilige Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass ein Fahrverbot von einem Monat nicht ausreicht, um ihn nachhaltig zu beeindrucken; diese Gründe sind im Urteil darzulegen (vgl. OLG Stuttgart NZV 1996, 159; Brandenburgisches OLG NZV 2011, 358; vgl. auch Senat DAR 2001, 318 und Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 3 Ws (B) 601/14 -). - OLG Brandenburg, 04.01.2011 - 53 Ss OWi 546/10
Länge des Fahrverbots bei Vorliegen einer groben wie auch beharrlichen …
Auszug aus KG, 27.10.2020 - 3 Ws (B) 225/20
Die Erhöhung des Fahrverbots über die Dauer eines Monats hinaus kommt aber in Betracht, wenn gewichtige, für den Betroffenen nachteilige Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass ein Fahrverbot von einem Monat nicht ausreicht, um ihn nachhaltig zu beeindrucken; diese Gründe sind im Urteil darzulegen (vgl. OLG Stuttgart NZV 1996, 159; Brandenburgisches OLG NZV 2011, 358; vgl. auch Senat DAR 2001, 318 und Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 3 Ws (B) 601/14 -).