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   KG, 04.09.2000 - 3 Ws (B) 373/00, 2 Ss 167/00   

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KG, 04.09.2000 - 3 Ws (B) 373/00, 2 Ss 167/00 (https://dejure.org/2000,60068)
KG, Entscheidung vom 04.09.2000 - 3 Ws (B) 373/00, 2 Ss 167/00 (https://dejure.org/2000,60068)
KG, Entscheidung vom 04. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00, 2 Ss 167/00 (https://dejure.org/2000,60068)
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14

    Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung: Pflicht des Tatrichters zur

    War auf der Geschäftsstelle bereits ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs bei Gericht eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos (vgl. Senat NZV 2009, 518; 2003, 586 und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 - [juris]; OLG Köln VRS 102, 382; OLG Stuttgart aaO; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 3. Aufl., § 74 Rn. 35; a.A. OLG Köln VRS 93, 357 [fehlende Kenntnis kann nur über ein Wiedereinsetzungsgesuch beanstandet werden]).
  • KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Pflichten des Tatrichters vor Erlass eines

    War auf der Geschäftsstelle bereits ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs bei Gericht eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos (vgl. Senat NZV 2009, 518; 2003, 586 und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 -, juris; OLG Köln VRS 102, 382; OLG Stuttgart aaO; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 74 Rdn. 35).
  • KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Hat daher der Betroffene durch einen rechtzeitig bei Gericht eingelaufenen Schriftsatz wegen Nichteinhaltung der Ladungsfrist die Aufhebung des Hauptverhandlungstermins beantragt, so liegt darin, dass die Hauptverhandlung in Abwesenheit des Betroffenen gleichwohl durchgeführt wird, selbst dann ein Verfahrensverstoß, wenn - wie offensichtlich auch hier - dem Richter der Antrag auf Aussetzung der Verhandlung nicht bekannt war (vgl. KG, Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 - OLG Koblenz, VRS aaO., Senge in KK, OwiG, 2. Aufl., § 74 Rdn. 35).
  • KG, 31.07.2006 - 5 Ws (B) 435/06

    Unerlaubte Sondernutzung: Längeres Abstellen eines Kraftfahrzeugs zu

    Die Behauptung einer fehlerhaften Beweiswürdigung im Einzelfall gebietet jedoch regelmäßig - so auch hier - nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde (vgl. KG, Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 -).
  • KG, 05.06.2009 - 2 Ss 125/09
    War dementsprechend ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Gericht bereits eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos und unterliegt das Verwerfungsurteil in diesem Falle bei Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und auf entsprechende Verfahrensrüge hin im Rechtsbeschwerdeverfahren der Aufhebung (vgl. OLG Köln a.a.O.S. 385; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275 (276); Senat NZV 2003, 586 (587) und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 - juris Rn. 7; Senge in KK a.a.O.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl., § 74 Rn. 18).
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