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   KG, 05.08.1998 - 3 Ws (B) 423/98, 2 Ss 228/98   

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KG, 05.08.1998 - 3 Ws (B) 423/98, 2 Ss 228/98 (https://dejure.org/1998,47580)
KG, Entscheidung vom 05.08.1998 - 3 Ws (B) 423/98, 2 Ss 228/98 (https://dejure.org/1998,47580)
KG, Entscheidung vom 05. August 1998 - 3 Ws (B) 423/98, 2 Ss 228/98 (https://dejure.org/1998,47580)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 24.06.2009 - 1 Ss 211/09

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Einführung von Schriftstücken in die

    Ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls, dem im Hinblick auf die wesentlichen Förmlichkeiten der Verlesung einer Urkunde und der Augenscheinseinnahme auch eine negative Beweiskraft zukommt (vgl. BGH wistra 1992, 30; KG, Beschluss vom 8. August 1998 - 3 Ws (B) 423/98 - und OLG Celle, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 322 SsRs 284/08 [bei juris]), ist belegt, dass eine Verlesung der Lohnbescheinigungen nicht erfolgt ist.
  • KG, 06.10.2020 - 3 Ws (B) 228/20

    Beweiserhebung bezüglich Ampelphasenpläne im Zusammenhang mit einem

    Phasenpläne über Signalzeiten einer Wechsellichtzeichenanlage sind grundsätzlich im Wege der Einnahme des richterlichen Augenscheins in die Hauptverhandlung einzuführen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. April 2018 - 3 Ws (B) 99/18 -, juris und vom 5. August 1998 - 3 Ws (B) 423/98 -).
  • KG, 24.04.2018 - 3 Ws (B) 99/18

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Einbringung des Phasenplans einer

    4 2. Phasenpläne über Signalzeiten einer Wechsellichtzeichenanlage sind grundsätzlich im Wege der Einnahme des richterlichen Augenscheins in die Hauptverhandlung einzuführen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 1998 - 3 Ws (B) 423/98 -).
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