Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.07.2012 - III-3 Ws 143/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21790
OLG Hamm, 12.07.2012 - III-3 Ws 143/12 (https://dejure.org/2012,21790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2012 - III-3 Ws 143/12 (https://dejure.org/2012,21790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - III-3 Ws 143/12 (https://dejure.org/2012,21790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Halbstrafenaussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2
    Voraussetzungen für die Halbstrafenaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 100 StVK 975/12
  • OLG Hamm, 12.07.2012 - III-3 Ws 143/12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07

    Aussetzung der Vollstreckung einer im Ausland verhängten und in Deutschland

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 143/12
    Gewicht aufweisen und eine Strafrestaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (OLG Köln, NStZ 2008, 641; OLG München, NStZ 1987, 74).
  • OLG München, 05.09.1986 - 1 Ws 494/86
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 143/12
    Gewicht aufweisen und eine Strafrestaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (OLG Köln, NStZ 2008, 641; OLG München, NStZ 1987, 74).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.1997 - 2 Ws 95/96
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 143/12
    Dass diese Gesichtspunkte bereits Eingang in die Strafzumessung im Urteil des Landgerichts Kleve gefunden haben, steht ihrer Berücksichtigung bei der Abwägung nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB zwar grundsätzlich nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323); eine besondere Bedeutung kommt ihnen indes hier nicht mehr zu, da sie bereits maßgeblich zu der angesichts der Tatschwere noch als vergleichsweise milde anzusehenden Bestrafung geführt haben.
  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 3 Ws 21/23

    Besondere Umstände nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei Dauer einer Freiheitsstrafe

    Neben einer positiven Sozialprognose müssen für den Verurteilten sprechende Umstände vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht aufweisen und eine Strafrestaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. nur OLG Hamm Beschl. v. 12.7.2012 - 3 Ws 143/12, BeckRS 2012, 18149, beck-online, m.w.N.).

    Jedoch kommt ihnen nur eine abgeschwächte Bedeutung zu, weil sie sich bereits maßgeblich auf die Höhe der verhängten Strafe ausgewirkt haben (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 3 Ws 143/12 -, BeckRS 2012, 18149; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - III-2 Ws 480/17 -, BeckRS 2017, 143271 Rn. 13).

    Ein regelgerechtes Vollzugsverhalten wird indes bereits für eine positive Sozialprognose gefordert und erst durch das Hinzutreten zusätzlicher für den Verurteilten sprechender Tatsachen zu einem aussagekräftigen Indiz, das eine Halbstrafenaussetzung rechtfertigen kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 2 Ws 181/20 -, BeckRS 2020, 43633 Rn. 11 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 3 Ws 143/12 -, BeckRS 2012, 18149).

    Das Vollzugsverhalten ist hier nicht Ausdruck einer besonderen Persönlichkeitsnachreifung des Verurteilten im Vollzug, weil er auch bereits vor seiner Inhaftierung in geordneten und sozial angepassten Verhältnissen lebte und eine Einordnung in die Strukturen des Strafvollzuges, zumal unter Berücksichtigung der ihm in der Justizvollzugsanstalt gewährten Lockerungen, für ihn daher einfacher war als für Strafgefangene mit einem problematischeren sozialen Hintergrund (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 3 Ws 143/12 -, BeckRS 2012, 18149).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17

    Helge Achenbach bleibt in Strafhaft

    Eine besondere Bedeutung kommt ihnen jedoch nicht mehr zu, da sie bereits maßgeblich zu der angesichts der Tatschwere noch als vergleichsweise milde anzusehenden Bestrafung geführt haben (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 3 Ws 143/12 - juris).
  • OLG Hamm, 18.12.2012 - 1 Ws 661/12

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach Verbüßung

    Die Umstände müssen die Tat, ihre Auswirkungen bzw. die Entwicklung der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt vergleichbarer Fallgestaltungen so deutlich abheben und in einem so milden Licht erscheinen lassen, dass eine Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann (OLG Hamm, Beschl. v. 12.07.2012 - 3 Ws 143/12; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.09.2005 - 1 Ws 167/12; OLG Köln, Beschl. v. 27.03.2012; vgl. auch BGH NStZ 1987, 21).
  • OLG Celle, 10.02.2022 - 2 Ws 31/22

    Aussetzung der Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe Mängel an Qualität

    Neben einer günstigen Kriminalprognose müssen für den Verurteilten sprechende Umstände vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht aufweisen und eine Strafrestaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen ( OLG Hamm, Beschl. v. 12.07.2012 - III-3 Ws 143/12 , zitiert nach juris, dort Tz. 4; OLG Köln, Beschl. v. 15.06.2007 - 2 Ws 272/07 , NStZ 2008, 641 Tz. 2; OLG München, Beschl. v. 05.09.1986 - 1 Ws 494/86, NStZ 1987, 74).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht