Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.05.1972 - 3 Ws 273/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1533
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 14 S 702/01
Sachverständigenentschädigung - Stundensatz - Höchstsatz
Im ZSEG i.d.F. des Gesetzes vom 21.09.1963 (BGBl. I, 715) kam dies in § 3 Abs. 3 Buchst. b und c mit der Formulierung "nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Erwerbsversäumnis" deutlich zum Ausdruck; durch die noch heute geltende Neufassung der Zuschlagsregelung durch das Gesetz vom 15.09.1969 (BGBl. I, 1629) sollte hieran auch für den Berufssachverständigen ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. V/3961, S. 8) nichts geändert werden (a.A. aber OLG Hamm, Beschluss vom 25.05.1972 - 3 Ws 273/71 -, NJW 1972, 1533 ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.03.1980 - 2 Ws 472/79 -, JurBüro 1981, Sp. 86 ).Zwar wird bei ihm ein Erwerbsverlust bei der Anwendung der in § 3 Abs. 2 ZSEG vorgesehenen Entschädigungssätze nicht vermutet (so aber z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 25.05.1972 - 3 Ws 273/71 -, NJW 1972, 1533 ); kann ein solcher aber tatsächlich festgestellt werden, so ist er nach Möglichkeit auszugleichen, ohne dass es auf eine ansonsten unzumutbare Belastung ankäme (so aber im Sinne einer nur "angemessenen" Reduzierung der Einkommensdifferenz z.B. OLG Köln , Beschluss vom 22.12.1992 - 17 W 3/92 -, JurBüro 1994, 50; BayObLG, Beschluss vom 08.12.1988 - …
- VG Lüneburg, 14.01.2003 - 3 A 218/00
Nachträglicher Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes für die Anerkennung …
Die Auffassung des Verwaltungsgerichtes Baden-Württemberg und das Abstellen auf einen Erwerbsverlust betrifft bei richtiger Sicht der Dinge allein die erste Alternative der genannten Vorschrift; die Erhöhung nach der zweiten Alternative wird hingegen in jedem Fall und ohne Rücksicht auf die Dauer oder Häufigkeit der Heranziehung und die Höhe des Erwerbsverlustes gewährt; beim Berufstätigen wird gleichsam gesetzlich unterstellt, dass er bei der gerichtlichen Inanspruchnahme einen Erwerbsverlust erleidet (OLG Hamm in NJW 1972 Seite 1533;… Meyer/u.a. a.a.O., § 3 Rn. 46.8).Im vorliegenden Fall ist für die Erhöhung um 50 v. H. für den Einzelrichter wesentlich, dass hohe Kosten für das Dolmetscherbüro auflaufen, die als "Generalkosten" neben der nach Stunden bemessenen Leistungsentschädigung sonst nicht besonders erstattet würden (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Hamm in NJW 1972 Seite 1533).
- LSG Thüringen, 27.01.2005 - L 6 SF 745/04
Berechnung der Höhe der Entschädigung für Sachverständige im sozialgerichtlichen …
Es kann dahingestellt werden, ob bei den Berufssachverständigen bei gerichtlicher Inanspruchnahme bereits gesetzlich ein Einkommensverlust vermutet wird (so OLG Hamm vom 25. Mai 1972 - Az.: 3 Ws 273/71 in: NJW 1972, 1533, 1534;… Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 3 Rdnr. 46.8;… a.A. VGH Baden-Württemberg vom 7. Oktober 2002, a.a.O.).
- LSG Thüringen, 10.01.2005 - L 6 SF 979/04
Festsetzung der Entschädigung für ein mittelschwieriges Gutachten; Bemessung des …
Es kann dahingestellt werden, ob bei den Berufssachverständigen bei gerichtlicher Inanspruchnahme bereits gesetzlich ein Einkommensverlust vermutet wird (so OLG Hamm vom 25. Mai 1972 - Az.: 3 Ws 273/71 in: NJW 1972, 1533, 1534;… Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 3 Rdnr. 46.8;… a.A. VGH Baden-Württemberg vom 7. Oktober 2002, a.a.O.). - LSG Thüringen, 17.02.2004 - L 6 SF 757/03
Höhe des Honorars für ein gerichtliches orthopädisch-traumatologisches …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 08.11.1994 - 2 Ws 152/94 Bei ihnen wird ein nicht zumutbarer Erwerbsverlust gesetzlich vermutet (…Bay-OLG a.a.O.; OLG Hamm NJW 1972, 1533, 1534).
- LSG Berlin, 11.06.2003 - L 2 B 15/02
Gewährung eines Berufssachverständigenzuschlags für Erstellung von …
Dieser ist den Berufssachverständigen ohne Rücksicht auf die Dauer oder Häufigkeit ihrer Heranziehung und eines Erwerbsverlustes zu gewähren (vgl. OLG Hamm NJW 1972, 1533, 1534). - VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TJ 1599/86
Erhöhung einer Sachverständigenentschädigung nach billigem Ermessen
Die Annahme des Verwaltungsgerichts, bei der Bestimmung des Umfangs, bis zu dem die nach § 3 Abs. 2 ZSEG zu gewährende Entschädigung erhöht wird, sei maßgebend darauf abzustellen, in welchem Umfang der Sachverständige durch seine Heranziehung Erwerbsverluste erleide, hält der Senat zwar für vertretbarer entscheidet sich jedoch für die Ausrichtung an anderen Gesichtspunkten und folgt dabei den Überlegungen des OLG Hamm (Beschluß vom 25. Mai 1972 - 3 Ws 273/71 - NJW 1972 S. 1533 ) und des 8. Senats (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1985 - 8 TE 87/85 -).