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   OLG Hamm, 28.01.1980 - 3 Ws 39/80   

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https://dejure.org/1980,3542
OLG Hamm, 28.01.1980 - 3 Ws 39/80 (https://dejure.org/1980,3542)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.1980 - 3 Ws 39/80 (https://dejure.org/1980,3542)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 1980 - 3 Ws 39/80 (https://dejure.org/1980,3542)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2090 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 17.12.1986 - 1 Ws 384/86
    Das Gericht des ersten Rechtszugs ist für die Entscheidungen nach § 57 StGB zuständig, wenn der Verurteilte sich bisher nur in Untersuchungshaft befunden hat, diese auf die Strafe angerechnet wird und die Untersuchungshaft vor Rechtskraft des Urteils durch die Entlassung des Verurteilten beendet worden ist (Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 462 a Rdn. 26; OLG Hamm NJW 1980, 2090).

    So soll etwa die mündliche Anhörung des Verurteilten im Falle des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB dann unterbleiben können, wenn sich nach den Feststellungen des zugrundeliegenden Urteils zur Tat und ihren Umständen absolut ausschließen läßt, daß besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten vorliegen (Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 454 Rdn. 46; OLG Karlsruhe NJW 1976, 302; OLG Hamburg MDR 1978, 331; OLG Hamm NJW 1980, 2090).

  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 263/01

    sachliche Zuständigkeit, Strafkammer, Strafvollstreckungskammer, Gericht des

    Wenn aber - wie vorliegend - der Verurteilte ausschließlich die auf die Freiheitsstrafe angerechnete Untersuchungshaft verbüßt hat und sich zu dem Zeitpunkt, in dem das Gericht mit der Entscheidung über eine bedingte Strafaussetzung befasst wird, auf freiem Fuß befindet, ist für diese Entscheidung das erkennende Gericht zuständig ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Januar 1980 in 3 Ws 39/80, veröffentlicht in NJW 1980, 2090 und Beschluss vom 18. Januar 1978 in 4 Ws 25/78, veröffentlicht in MDR 1978, 592; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 454 Rdnr. 42).
  • OLG Frankfurt, 29.12.1995 - 3 Ws 827/95
    Zwar war auch hierfür gemäß S 462 a Abs. 2 S. 1 StPO das Amtsgericht Kassel als Gericht des ersten Rechtszuges zuständig (OLG Hamm NJW 1980, 2090; OLG Stuttgart Justiz 1987, 233).Die rechtskräftige Entscheidung eines unzuständigen Gerichts bleibt aber wirksam und bildet damit auch eine bindende Grundlage für die Bewährungsüberwachung und die Nachtragsentscheidungen (vgl. zur Unwirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen in seltenen Ausnahmefällen Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Einlassung Rdn. 105; BVerfG NJW 1985, 125 , BGH 29, 216).
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