Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 3 Ws 539 - 540/06 (StVollz), 3 Ws 539/06 (StVollz), 3 Ws 540/06 (StVollz)   

Zitiervorschläge
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OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 3 Ws 539 - 540/06 (StVollz), 3 Ws 539/06 (StVollz), 3 Ws 540/06 (StVollz) (https://dejure.org/2006,19531)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.2006 - 3 Ws 539 - 540/06 (StVollz), 3 Ws 539/06 (StVollz), 3 Ws 540/06 (StVollz) (https://dejure.org/2006,19531)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 3 Ws 539 - 540/06 (StVollz), 3 Ws 539/06 (StVollz), 3 Ws 540/06 (StVollz) (https://dejure.org/2006,19531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übersichtlichkeit eines Haftraumes als Maßstab für die Zulässigkeit der Aufbewahrung eines Gegenstandes in diesem Haftraum; Zulässige Größe eines Fernsehgerätes in einem Haftraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 388 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 21.07.2005 - 1 Ws 331/05

    Strafvollzug: Zulässige Größe eines Fernsehers im Haftraum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 3 Ws 539/06
    Bei der Größe eines Fernsehgeräts ist hiernach aber die Bildschirmdiagonale kein geeigneter Maßstab; ausschlaggebend sind vielmehr die Außenmaße des Fernsehgerätes (OLG Rostock, Beschluß vom 23.06.2004 - I Vollz (Ws) 20/03 - ; OLG Koblenz, Beschluß vom 21.07.2005 - 1 Ws 331/05 - ; beide zit. nach juris; vgl. Senat, Beschluß vom 15.05.2006 - 3 Ws 236/06 [StVollz] - ).

    Darüber hinaus sind das Maß der Angemessenheit (§ 70 Abs. 1 StVollzG) sowie die Frage, ob durch einen Gegenstand die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet würde (§ 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG), grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Größe des Haftraums und dessen Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit zu beurteilen (Senat, Beschluß vom 07.02.2006 - 3 Ws 806/05 [StVollz] - ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 189; OLG Rostock, Beschluß vom 23.06.2004 - I Vollz (Ws) 20/03 - ; OLG Koblenz, Beschluß vom 21.07.2005 - 1 Ws 331/05 - ; beide zit. nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2004 - 1 Ws 392/03

    Strafvollzug: Angemessener Umfang von Gegenständen zur Freizeitbeschäftigung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 3 Ws 539/06
    Darüber hinaus sind das Maß der Angemessenheit (§ 70 Abs. 1 StVollzG) sowie die Frage, ob durch einen Gegenstand die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet würde (§ 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG), grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Größe des Haftraums und dessen Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit zu beurteilen (Senat, Beschluß vom 07.02.2006 - 3 Ws 806/05 [StVollz] - ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 189; OLG Rostock, Beschluß vom 23.06.2004 - I Vollz (Ws) 20/03 - ; OLG Koblenz, Beschluß vom 21.07.2005 - 1 Ws 331/05 - ; beide zit. nach juris).
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