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   OLG Frankfurt, 16.11.1995 - 3 Ws 753/95   

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https://dejure.org/1995,4435
OLG Frankfurt, 16.11.1995 - 3 Ws 753/95 (https://dejure.org/1995,4435)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.11.1995 - 3 Ws 753/95 (https://dejure.org/1995,4435)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. November 1995 - 3 Ws 753/95 (https://dejure.org/1995,4435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung der Nichtannahme einer Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 78
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.1995 - 3 Ws 753/95
    Selbst die Verletzung von Prozeßgrundrechten, wie des Anspruches des Angeklagten auf Gewährung des rechtlichen Gehörs, führt nämlich nicht zur Zulässigkeit eines sonst nicht statthaften Rechtsmittels (vgl. BVerfGE 42, 243 [248]; Senatsbeschl. a.a.O. - jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Koblenz, 20.07.1994 - 2 Ws 464/94

    Freispruch; Beantragung; Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.1995 - 3 Ws 753/95
    Das Beschwerdegericht kann lediglich überprüfen, ob vom Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 313 Abs. 1 StPO zu Recht angenommen und die Nichtannahmeentscheidung ausreichend begründet wurden (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Koblenz, NStZ 1994, 601 ; BayObLG, StV 1994, 238 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 322 a , Rdnr. 7; Ruß, in KK- StPO , 3. Aufl., § 322 a , Rdnr. 1).
  • BayObLG, 29.12.1993 - 5St RR 116/93

    Erfolgsaussichten einer Revision gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.1995 - 3 Ws 753/95
    Das Beschwerdegericht kann lediglich überprüfen, ob vom Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 313 Abs. 1 StPO zu Recht angenommen und die Nichtannahmeentscheidung ausreichend begründet wurden (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Koblenz, NStZ 1994, 601 ; BayObLG, StV 1994, 238 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 322 a , Rdnr. 7; Ruß, in KK- StPO , 3. Aufl., § 322 a , Rdnr. 1).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 1 Ws 979/93

    Berufung; Amtsgerichtliches Urteil; Geldstrafe zu Tagessätzen; Entscheidung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.1995 - 3 Ws 753/95
    Dies gilt - wie bereits der Wortlaut der Vorschrift, aber auch der Sinn und Zweck der durch das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege vom 11.1.1993 (BGBl 1, 50) eingeführten Vorschrift ergibt - auch für den hier gegebenen Fall, daß die Berufung gem. § 313 Abs. 2 S. 2 als unzulässig verworfen wird (Senatsbeschl. v. 23.8.1995 - 3 Ws 542/95; OLG Düsseldorf, StV 1994, 122 ).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2011 - 3 Ws 402/11

    Rechtsmittel gegen die nach Bestimmung eines Hauptverhandlungstermins

    Gleiches gilt, wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, vor allem aber auch aus deren Sinn und Zweck ergibt, für den hier gegebenen Fall, dass die Berufung gem. § 313 II 2 StPO als unzulässig verworfen wird (st. Rspr. vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 16.11.1995 -3 Ws 753/95; v. 06.10.1997 -3 Ws 773/97 und v. 02.10.2003 - 3 Ws 115/03 - jew. mwN und ganz hM vgl. nur Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 322a Rn 7 mwN).
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