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   OLG Celle, 08.02.2017 - 3 Ws 82/17 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2017,20217
OLG Celle, 08.02.2017 - 3 Ws 82/17 (StrVollz) (https://dejure.org/2017,20217)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.02.2017 - 3 Ws 82/17 (StrVollz) (https://dejure.org/2017,20217)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 3 Ws 82/17 (StrVollz) (https://dejure.org/2017,20217)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Offener Vollzug, geschlossener Vollzug, Ablösung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVollzG § 114; StVollzG § 116; JVollzG ND § 12 Abs. 2; JVollzG ND § 12 Abs. 3
    Zweifel an der Eignung für den offenen Vollzug wegen einer im geschlossenen Vollzug begangenen Straftat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweifel an der Eignung für den offenen Vollzug wegen einer im geschlossenen Vollzug begangenen Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafvollzug: Erledigung der Hauptsache und Voraussetzungen einer Ablösung aus dem offenen Vollzug

  • rechtsportal.de

    Zweifel an der Eignung für den offenen Vollzug wegen einer im geschlossenen Vollzug begangenen Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablösung: Wer betrügt, kann nicht im offenen Vollzug bleiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 641
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 3 Ws 82/17
    Da die Ablösung aus dem offenen Vollzug weder eine Disziplinarmaßnahme noch sonst eine strafähnliche Sanktion ist und daher nicht den Nachweis eines schuldhaften Fehlverhaltens voraussetzt, ist sie auch auf der Grundlage eines bloßen Verdachts einer neuen strafbaren Handlung möglich, sofern der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist und der Tatverdacht auf konkreten, im Rahmen der Sachverhaltsaufklärungspflicht der Vollzugsbehörde ermittelten Anhaltspunkten beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 1709/02 -, juris).
  • KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11

    Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 3 Ws 82/17
    Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn mit der Vollziehung der Entscheidung die Beschwer endgültig weggefallen ist und nach einer erfolgreichen Rechtsbeschwerde der Vollzugsbehörde nicht wieder aufleben kann (vgl. KG StraFo 2012, 34).
  • OLG Celle, 31.10.2008 - 1 Ws 538/08

    Existenz eines Anspruchs eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 3 Ws 82/17
    Die Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Fluchtgefahr und der Missbrauchsgefahr erfordert eine Prognoseentscheidung und eröffnet der Vollzugsbehörde daher einen Beurteilungsspielraum, der der gerichtlichen Kontrolle nur beschränkt unterliegt; das Gericht darf lediglich überprüfen, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 1 Ws 538/08 (StrVollz) - mwN).
  • OLG Celle, 17.09.2004 - 1 Ws 272/04

    Strafvollzug: Sofortige Ablösung aus dem offenen Vollzug nach Erstattung einer

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 3 Ws 82/17
    Bei der Beurteilung, ob eine Befürchtung im Sinne des § 12 Abs. 2 NJVollzG besteht, ist ein neues Ermittlungsverfahren in jedem Fall Anlass für eine besonders sorgfältige Prüfung der Eignung der oder des Gefangenen für den offenen Vollzug (vgl. noch zu § 10 StVollzG: OLG Celle, Beschluss vom 17. September 2004 - 1 Ws 272/04 -, juris).
  • OLG Jena, 25.07.2008 - 1 Ws 310/08
    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2017 - 3 Ws 82/17
    Zwar kann Erledigung auch dadurch eintreten, dass die in erster Instanz unterlegene Vollzugsanstalt der sich aus der erstinstanzlichen Entscheidung ergebenden Verpflichtung nachkommt und die Rechtsbeschwerde betreibt, ohne die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 116 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 114 Abs. 2 StVollzG zu beantragen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11. August 2008 - 1 Ws 310/08 (StrVollz); OLG Hamm ZfStrVo SH 1979, 109; Kamann/Spaniol in Feest, StVollzG, 6. Aufl. § 116 Rn. 5 und Rn. 17).
  • OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21

    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an

    Diese Ermessensentscheidung ist im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. nur Arloth/Krä aaO § 115 StVollzG Rn. 16 m.w.N.), namentlich dahingehend, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, die richtigen Wertungsmaßstäbe angewendet hat, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie die Grenzen ihres Ermessen eingehalten hat (vgl. Arloth/Krä aaO § 115 StVollzG Rn. 15 m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 1 Ws 538/08 (StrVollz); OLG Celle, Beschluss vom 08. Februar 2017 - 3 Ws 82/17 (StrVollz)).
  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive

    Diese Ermessensentscheidung ist im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. nur Arloth/Krä aaO § 115 StVollzG Rn. 16 m.w.N.), namentlich dahingehend, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, die richtigen Wertungsmaßstäbe angewendet hat, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie die Grenzen ihres Ermessen eingehalten hat (vgl. Arloth/Krä aaO § 115 StVollzG Rn. 15 m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 1 Ws 538/08 (StrVollz); OLG Celle, Beschluss vom 08. Februar 2017 - 3 Ws 82/17 (StrVollz)).
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