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   OLG Düsseldorf, 15.11.2021 - 3 Wx 84/21   

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https://dejure.org/2021,54977
OLG Düsseldorf, 15.11.2021 - 3 Wx 84/21 (https://dejure.org/2021,54977)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2021 - 3 Wx 84/21 (https://dejure.org/2021,54977)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2021 - 3 Wx 84/21 (https://dejure.org/2021,54977)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragungsverfahren - Abspaltungs- und Übernahmevertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes Vorlage von Vollmachten in Urkundsform für die in einem Abspaltungsvertrag und Übernahmevertrag genannten Vertreter Beschränkung der Prüfungskompetenz eines Grundbuchamtes

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes Vorlage von Vollmachten in Urkundsform für die in einem Abspaltungsvertrag und Übernahmevertrag genannten Vertreter Beschränkung der Prüfungskompetenz eines Grundbuchamtes

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Keine Vorlage der Vollmachtsurkunden hinsichtlich des Abspaltungs- und Übernahmevertrages gegenüber dem Grundbuchamt

Verfahrensgang

  • AG Viersen - D-1281
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2021 - 3 Wx 84/21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.07.2014 - 15 W 189/14

    Anforderungen an den Nachweis eines Abspaltungs- und Übernahmevertrages bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2021 - 3 Wx 84/21
    Mit der so vorgenommenen Eintragung im Handelsregister wird zugleich das Grundbuch unrichtig (vgl. OLG Hamm FGPrax 2014, 239 f.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl. 2020, Rn. 995f s. auch Semler/Stengel/Leonard/Schröer/Greitemann, UmwG, 5. Aufl. 2021, § 131 Rn. 34; BeckOK/Hügel, GBO, 43. Edition, Stand: 1. August 2021, § 28 Rn. 174).

    Diese Beschränkung der Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes folgt aus § 131 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 UmwG, wonach ein Mangel der notariellen Beurkundung des Spaltungs- und Übernahmevertrages bzw. ein Mangel der Spaltung selbst durch die Eintragung im Handelsregister geheilt wird (so auch OLG Hamm FGPrax 2014, 239 f.; Schöner/Stöber, a.a.O.).

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