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   BayObLG, 28.10.1993 - 3Z BR 220/93   

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https://dejure.org/1993,5259
BayObLG, 28.10.1993 - 3Z BR 220/93 (https://dejure.org/1993,5259)
BayObLG, Entscheidung vom 28.10.1993 - 3Z BR 220/93 (https://dejure.org/1993,5259)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 3Z BR 220/93 (https://dejure.org/1993,5259)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenbetreuer; Wert; Vermögen; Umfang; Tätigkeiten; Kontrollorgan; Vormundschaftsgericht; Kontrollaufgaben; Entlastung; Beschwerdeberechtigung; Persönliche Anhörung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Bestellung Gegenbetreuers wegen erheblicher Verwaltung, rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 325
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 21.04.2004 - 3Z BR 51/04

    Voraussetzungen der Bestellung eines Gegenbetreuers

    Insoweit folgt die Beschwerdeberechtigung des Betreuers sowohl im Namen des Betreuten auch im eigenen Namen aus der hier entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 69g Abs. 2 Satz 1 FGG (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 325/326; OLG Hamm FGPrax 2000, 228; Keidel/Kayser FGG 15.Aufl. § 69g Rn. 20).

    b) Der Gegenbetreuer ist nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen, sondern ein Überwachungsorgan, das dem Vormundschaftsgericht Kontrollaufgaben abnehmen soll (BayObLG FamRZ 1994, 325; Zimmermann FamRZ 1991, 270/277 m.w.N.).

  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Rechtsbeschwerdegerichte können sich hier zum Teil nur unter Hinweis auf die fehlende Kausalität des Verstoßes retten (vgl. etwa BVerfGE 58, 208/222; BayObLG FamRZ 1994, 325) - etwa wenn der Betroffene nach Hinausgabe des Gutachtens durch das Rechtsbeschwerdegericht keine ernsthaften Einwände erhebt.
  • OLG Celle, 20.04.2010 - 15 WF 66/10

    Voraussetzungen für eine Hemmung der zweijährigen Anfechtungsfrist im Verfahren

    Eine höhere Gewalt begründende Rechtsunkenntnis oder ein Rechtsirrtum sind jedoch dann ausgeschlossen, wenn diese auf eigenem oder dem Beteiligten zurechenbaren Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigten beruhen (BGH FamRZ 2008, 1921, 1923 [bei Änderung der Gesetzeslage]; 1994, 325, 327 [zur Erkundigungsobliegenheit des rechtlichen Vaters]).
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen

    Dies folgt aus der entsprechenden Anwendung des § 69i Abs. 5 FGG (BayObLG FamRZ 1994, 325;.Damrau/Zimmermann BtG § 1908i BGB Rn. 3; MünchKomm/Schwab § 1908i Rn. 10).
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