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   VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 11.2766   

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VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 11.2766 (https://dejure.org/2014,616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.01.2014 - 3 ZB 11.2766 (https://dejure.org/2014,616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 3 ZB 11.2766 (https://dejure.org/2014,616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Leistungsprämie; Pflichtgemäßes Ermessen; Aufklärungsrüge

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 11.2766
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 11.2766
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat; lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den genannten Anforderungen nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; zuletzt BVerwG vom 10.10.2013 - 10 B 19/13 juris Rn. 3; vgl. Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, § 124a Rn. 75 a.E.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 11.2766
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 1.13

    Aufklärungsrüge; Flüchtling; Identitätssicherung; Passersatz; Passpflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 11.2766
    Nach diesen Grundsätzen kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter oder - wie hier - ein Behördenvertreter (vgl. BVerwG, B.v. 17.6.2013 - 10 B 1/13 - juris Rn. 2) entweder bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung durch die Stellung eines Beweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hatte oder sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen.
  • VGH Bayern, 19.05.2014 - 11 ZB 14.62

    Änderung eines Kennzeichens von Amts wegen; Reservierung eines

    vom 3. Februar 2011 (BGBl. S. 139) von einem falschen Normverständnis ausgegangen ist oder von seinem Ermessen nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BayVGH, B. v. 15.1.2014 - 3 ZB 11.2766 - Juris Rn. 15).
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