Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG; § 5 Nds. AGBGB; § 15 Nds. AGBGB; § 16 Nds. AGBGB
Steuerliche Neubewertung eines Altenteilsvertrages bei Aufgabe der selbst betriebenen Landwirtschaft und anschließender Verpachtung der Flächen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dauernde Last: Barunterhalt an Angehörige
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Dauernde Last: Barunterhalt an Angehörige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- buchstelle-lage.de (Kurzinformation)
Abzug von Altenteilsleistungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerliche Neubewertung eines Altenteilsvertrages bei Aufgabe der selbst betriebenen Landwirtschaft und anschließender Verpachtung der Flächen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11
- BFH - X R 37/12 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2013, 284
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
(Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11
Dieser habe entschieden, dass bei einer Änderung des Versorgungskonzeptes eines Altenteilsvertrages eine aktualisierte Ertragsprognose hinsichtlich des übertragenen Vermögens heranzuziehen sei (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl II 2008, 16).In steuerlicher Hinsicht seien die Höhe der abziehbaren Leistungen (dauernden Lasten) durch die nach der neuen Ertragsprognose erzielbaren Nettoerträge begrenzt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005, aaO.).
Sie sind Entgelt für das übernommene Vermögen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005, aaO. m.w.N.).
Der Versorgungscharakter als ein Kennzeichen eines Leibgedingvertrages und die aus der Überlassung des Vermögens gegen Übernahme der persönlichen Versorgung folgende wechselseitige Gebundenheit und die hierdurch bedingte "Verknüpfung der beiderseitigen Lebensverhältnisse" sind die zu berücksichtigenden Merkmale dieses Vertragstypus (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005, aaO.).
Rn. 38 - Der BFH hat bereits in dem vom FA herangezogenen Urteil entschieden, dass ein gestiegenes Versorgungsbedürfnis des Berechtigten und eine vertragliche Anpassung des Versorgungskonzepts durch die Vertragsparteien eine steuerliche Neubewertung des Vertrages nach sich zieht (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005, aaO.).
Rn. 41 Das BMF hat (offenbar) aus dem Urteil des BFH vom 13. Dezember 2005 (aaO.) zugleich gefolgert, dass nicht nur eine gegenseitig vertraglich vereinbarte Änderung des Versorgungskonzeptes sondern auch eine einseitige Änderung der Bewirtschaftung des übertragenen Vermögens steuerlich im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG einer zivilrechtlichen Vertragsanpassung gleich stehe (…vgl. Rz. 62 des BMF-Schreibens vom 11. März 2010, aaO.):.
Dies war Gegenstand des BFH-Urteils vom 13. Dezember 2005 (aaO.), da dort der bisherige jährliche Barunterhalt von 6.000 DM über 7.200 DM auf den vom BFH als wesentlich betrachteten Betrag von rund 41.000 DM bzw. rund 20.000 DM wegen der Pflegeleistungen erhöht worden war.
- BFH, 11.03.1992 - X R 141/88
Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11
Die Abänderbarkeit kann auch aus der Rechtsnatur des typischen Versorgungsvertrages folgen (BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, unter 3. und 4.).Rn. 39 - Andererseits hat der BFH hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten in einer nicht entscheidungserheblichen Bemerkung dargelegt, dass mit der Veräußerung oder dem Verbrauch des übergebenen Vermögens die Abziehbarkeit der dauernden Last jedenfalls dann endet, wenn kein Ersatzwirtschaftsgut ("Surrogat") erworben wird (BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499).
Wie vorstehend dargestellt, hat der BFH dann einen Wegfall der dauernden Last für möglich gehalten hat (BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11
Rn. 44 Die steuerrechtliche Behandlung der Versorgungsleistungen als dauernde Last beruht auf dem Umstand, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).
- BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11
Dem liegt nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) die normleitende Vorstellung zugrunde, dass der Übergeber das Vermögen - ähnlich wie beim Nießbrauchsvorbehalt - ohne die vorbehaltenen Erträge, die nunmehr als Versorgungsleistungen zufließen, übertragen hat. - BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs …
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11
Die Vermögensübergabe muss sich so darstellen, dass die vom Übernehmer zugesagten Leistungen - obwohl sie von ihm erwirtschaftet werden müssen - als zuvor vom Übergeber vorbehaltene - abgespaltene - Nettoerträge vorstellbar sind (BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, unter II.1.b der Gründe). - OLG Celle, 20.03.2006 - 7 W 135/05
Altenteilsvertrag: Umwandlung eines Naturalaltenteilsanspruches in einen Anspruch …
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11
Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungs- und Zivilgerichte können Sozialleistungsträger diese Zahlungsansprüche sogar auf sich überleiten (vgl. OLG Celle - Senat für Landwirtschaftssachen, Beschluss vom 20. März 2006 7 W 135/05 (L), juris und VG Lüneburg, Urteil vom 30. August 2005 4 A 309/03, juris). - VG Lüneburg, 30.08.2005 - 4 A 309/03
Ausgedinge; Geldrentenanspruch; Überleitung
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11
Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungs- und Zivilgerichte können Sozialleistungsträger diese Zahlungsansprüche sogar auf sich überleiten (vgl. OLG Celle - Senat für Landwirtschaftssachen, Beschluss vom 20. März 2006 7 W 135/05 (L), juris und VG Lüneburg, Urteil vom 30. August 2005 4 A 309/03, juris). - BFH, 16.06.2004 - X R 22/99
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11
Rn. 27 Für die Unterscheidung zwischen privater Versorgungsrente und entgeltlichem Veräußerungsgeschäft ist grundsätzlich auf eine Ertragsprognose im Zeitpunkt der Übergabe des Vermögens abzustellen (BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 22/99, BFHE 206, 400, BStBl II 2004, 1053). - BFH, 31.03.2004 - X R 3/01
Dauernde Last - Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von Existenz sicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden "im Regelfall" abänderbar sind (BFH-Urteil vom 31. März 2004 X R 3/01, BFH/NV 2004, 1386, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).
- BFH, 03.12.2014 - X B 91/14
Divergenz bei Abweichung des FG-Urteil von einer Entscheidung eines anderen …
Die Revision ist nicht wegen Divergenz der angefochtenen Entscheidung zum Urteil des 3. Senats des Niedersächsischen FG vom 16. Oktober 2012 3 K 10451/11 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 284) bzw. zum Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) zuzulassen.Rn. 4 3. Die behauptete Abweichung des FG-Urteils zu der Entscheidung in EFG 2013, 284 und zum Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 liegt nicht vor.
Rn. 6 b) Im Streitfall haben die Kläger zwar die Entscheidung des Niedersächsischen FG in EFG 2013, 284 und den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 genau bezeichnet.
Rn. 7 Im Streitfall hatte das FG jedenfalls einen völlig anderen Sachverhalt zu beurteilen als das Niedersächsische FG im Urteil in EFG 2013, 284.
Während der Kläger im Streitfall die vom Vater übernommene vermietete Eigentumswohnung zuerst in Kapitalanlagen surrogiert und diese später zum Erwerb einer Ferienwohnung eingesetzt hat, hat der Kläger in dem der Entscheidung in EFG 2013, 284 zugrunde liegenden Fall das übernommene Vermögen nicht veräußert, sondern nur die aktive Bewirtschaftung der übernommenen Landwirtschaft aufgegeben, die zum Hof gehörenden Flächen verpachtet sowie anstelle der vereinbarten Sachleistungen Geldleistungen erbracht.
- FG Münster, 24.05.2013 - 4 K 1455/11
Übertragung einer selbstgenutzten Ferienwohnung gegen Versorgungsleistung …
Hierfür spreche auch die Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts im Urteil vom 16.10.2012 (3 K 10451/11), wonach die objektiv erzielbaren Erträge des übernommenen Vermögens maßgeblich seien.Rn. 47 Die Entscheidung steht auch nicht in Widerspruch zum von den Klägern zitierten Urteil des Niedersächsischen FG vom 16.10.2012 (3 K 10451/11, EFG 2013, 284).
- FG Niedersachsen, 27.11.2024 - 9 K 11023/22
Sonderausgaben abzugsfähiger Versorgungsleistungen bei struktureller …
Soweit dem Urteil des 3. Senats des Niedersächsischen Finanzgericht vom 16. Oktober 2012 (3 K 10451/11, juris) hinsichtlich der Umstellung von Eigenbewirtschaftung auf Verpachtung über den dortigen Streitfall hinaus ein entgegenstehender allgemeiner Erfahrungsgrundsatz zu entnehmen ist, schließt sich der Senat dieser Rechtsauffassung nicht an.
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