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LG Ravensburg, 03.07.1987 - 3 S 121/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Anfechtungsgegner bei irrtümlicher Dereliktion
Papierfundstellen
- NJW 1987, 3142
- NJW-RR 1988, 16 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11)
- LG Bonn, 25.06.2002 - 18 O 184/01
Anforderungen an den Eigentumsnachweis durch einen entfernten Rechtsnachfolger …
Werden Gegenstände auf den Sperrmüll gestellt, die nicht erkennbar rein persönliche sind, wie z.B. Tagebücher und persönliche Notizen, ist davon auszugehen, dass die Sache herrenlos ist und Gegenstand einer Aneignung werden kann (vgl. LG Ravensburg in NJW 1987, 3142 f.). - VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 13.00617
Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen …
Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2). - VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer …
Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
- VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592
Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer …
Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2). - VG Ansbach, 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212
Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen …
Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2). - VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01604
Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer …
Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2). - VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00407
Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen …
Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2). - VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
Abfallbeseitigungsrecht
Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2). - VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00612
Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen …
Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2). - LG Bielefeld, 24.08.2010 - 14 Ns 35/10 Allgemein lässt sich sagen, dass, solange ein Interesse des Eigentümers an der Verhinderung einer unkontrollierten Verbreitung der Sache besteht, keine Dereliktion vorliegt (vgl. LG Ravensburg, NJW 1987, 3142).
- VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611
Teilweise Klagerücknahme und Erledigung