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   LG Frankfurt/Main, 24.10.2017 - 3-06 O 50/17   

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https://dejure.org/2017,68460
LG Frankfurt/Main, 24.10.2017 - 3-06 O 50/17 (https://dejure.org/2017,68460)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.10.2017 - 3-06 O 50/17 (https://dejure.org/2017,68460)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 3-06 O 50/17 (https://dejure.org/2017,68460)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.10.2017 - 6 O 50/17
    Ebenso, wie eine kurzfristige Zwischennutzung als Vorführwagen (BGH GRUR 2012, 842, Rn. 23 - Neue Personenkraftwagen) der Eigenschaft als Neuwagen nicht entgegensteht, führt auch die Nutzung des Fahrzeugs als Werbemedium wie im vorliegenden Fall nicht dazu, dass kein Neuwagen mehr vorliegt.
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.10.2017 - 6 O 50/17
    Bei der hier vorzunehmenden Prüfung der Herabsetzung einer vom Gläubiger bestimmten Vertragsstrafe durch das Gericht ist neben der Sanktionsfunktion auch ihre Funktion als pauschalierter Schadensersatz maßgeblich (BGH GRUR 1994, 146, 148 - Vertragsstrafebemessung).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 6 U 81/11

    Verpflichtung zur Angabe von Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.10.2017 - 6 O 50/17
    Daher ist die aus Fabrikmarke und Typ zusammengesetzte Handelsbezeichnung als "bestimmtes Modell" im Sinne von Anlage 4 Abschnitt I Nr. 3 zu § 5 Pkw-EnVKV anzusehen, unabhängig davon, ob dieser Typ in weiteren Varianten oder Versionen angeboten wird ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.05.2012, Az. 6 U 81/11 , Tz. 14 - zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 196/17

    Informationspflicht über Verbrauchs- und Emissionswerte von Kraftfahrzeugen in

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 24.10.2017, Az. 3-06 O 50/17 abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen 3-06 O 50/17 vom 04.10.2017 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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