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   BSG, 09.03.1994 - 3/1 RK 12/93   

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BSG, 09.03.1994 - 3/1 RK 12/93 (https://dejure.org/1994,2292)
BSG, Entscheidung vom 09.03.1994 - 3/1 RK 12/93 (https://dejure.org/1994,2292)
BSG, Entscheidung vom 09. März 1994 - 3/1 RK 12/93 (https://dejure.org/1994,2292)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93
    Auch bei geistig Behinderten ist die Schwerpflegebedürftigkeit anhand eines Katalogs von 18 Verrichtungen des täglichen Lebens konkret festzustellen (Anschluß an BSG vom 30.9.1993 - 4 RK 1/92 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4).

    Ob Schwerpflegebedürftigkeit vorliegt, wie sie nach Erlaß des angefochtenen Urteils in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) sowie - 1 RK 43/92 - und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92 - umschrieben wurde, läßt sich erst nach weiteren Tatsachenermittlungen beurteilen.

    Der 4. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 30. September 1993 (aaO) die typischen Verrichtungen anhand eines Katalogs aufgelistet.

  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93
    In der Rechtsprechung (vgl BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8) und in der Literatur (vgl Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl 1986, § 144 V mwN) ist zwar anerkannt, daß unbestimmte Rechtsbegriffe, die einen individuellen Beurteilungsmaßstab vorschreiben oder einen bestimmten Grad eines Zustandes oder ein bestimmtes Maß einer Beeinträchtigung voraussetzen, bei der Rechtsanwendung durch den Tatrichter nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegen.

    Denn tragender Grund für die eingeschränkte Revisibilität unbestimmter Rechtsbegriffe wie der groben Fahrlässigkeit (BSGE 47, 180), des wichtigen Grundes (BGHZ 4, 108; BAG AP Nr. 3 bis 8 zu § 626 BGB) oder der unwesentlichen Beeinträchtigung (BGHZ 111, 63) ist der, daß es um die Beurteilung individueller, auf andere Lebenssachverhalte nicht übertragbarer Verhältnisse geht.

  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 43/92

    Gewährung von Erholungsurlaub an den Pfleger eines Schwerstpflegebedürftigen in

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93
    Ob Schwerpflegebedürftigkeit vorliegt, wie sie nach Erlaß des angefochtenen Urteils in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) sowie - 1 RK 43/92 - und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92 - umschrieben wurde, läßt sich erst nach weiteren Tatsachenermittlungen beurteilen.

    Wie der 1. Senat mit Urteil vom 8. Juni 1993 (1 RK 43/92) entschieden hat, können die Voraussetzungen des § 53 SGB V auch dann erfüllt sein, wenn der Versicherte die Verrichtungen des täglichen Lebens zwar noch motorisch ausführen kann, wegen der bestehenden Steuerungsunfähigkeit aufgrund einer geistigen Behinderung aber bei diesen Verrichtungen in hohem Maße der Aufforderung, Anleitung und Kontrolle durch eine Pflegeperson bedarf.

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93
    Die Leistungen sollen den Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen entlasten und Heimeinweisungen vermeiden (BT-Drucks 11/2237 S 182).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93
    Denn tragender Grund für die eingeschränkte Revisibilität unbestimmter Rechtsbegriffe wie der groben Fahrlässigkeit (BSGE 47, 180), des wichtigen Grundes (BGHZ 4, 108; BAG AP Nr. 3 bis 8 zu § 626 BGB) oder der unwesentlichen Beeinträchtigung (BGHZ 111, 63) ist der, daß es um die Beurteilung individueller, auf andere Lebenssachverhalte nicht übertragbarer Verhältnisse geht.
  • BGH, 30.11.1951 - II ZR 109/51

    Ausschluß aus einer offenen Handelsgesellschaft

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93
    Denn tragender Grund für die eingeschränkte Revisibilität unbestimmter Rechtsbegriffe wie der groben Fahrlässigkeit (BSGE 47, 180), des wichtigen Grundes (BGHZ 4, 108; BAG AP Nr. 3 bis 8 zu § 626 BGB) oder der unwesentlichen Beeinträchtigung (BGHZ 111, 63) ist der, daß es um die Beurteilung individueller, auf andere Lebenssachverhalte nicht übertragbarer Verhältnisse geht.
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 17/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Querschnittslähmung

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93
    Ob Schwerpflegebedürftigkeit vorliegt, wie sie nach Erlaß des angefochtenen Urteils in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) sowie - 1 RK 43/92 - und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92 - umschrieben wurde, läßt sich erst nach weiteren Tatsachenermittlungen beurteilen.
  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86

    Zum Unterschied zwischen den anerkannten Werkstätten und Tagesförderstätten nach

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93
    Die Aufnahme des Behinderten in den Arbeitsbereich setzt gemäß § 54 Abs. 1 und 3 SchwbG i.V.m. § 5 SchwbWV voraus, daß er ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen kann; der Behinderte muß "werkstattfähig" sein (vgl zum Begriff BSGE 62, 149, 153 = SozR 5085 § 1 Nr. 4).
  • BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93

    Krankenversicherung - Pflegegeld - Fälligkeit

    Mit der Formulierung "auf Antrag der schwerpflegebedürftigen Versicherten kann die Krankenkasse anstelle der häuslichen Pflegehilfe einen Geldbetrag von 400, 00 DM je Kalendermonat zahlen" wird der KK lediglich insoweit Ermessen eingeräumt, als sie unter Beachtung der Interessenlage des Versicherten zwischen der häuslichen Pflege als Sachleistung (§ 55 SGB V ) und der als Surrogat gedachten Geldleistung wählen kann (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1994, 3/1 RK 12/93).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R

    Pflegeversicherung - berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf - Ausübung einer

    Der erkennende Senat hat bereits zum früheren Rechtszustand unter Geltung der §§ 53 ff SGB V entschieden, daß für die Bemessung des Hilfebedarfs der zeitliche Aufwand der Pflegeperson ausschlaggebend ist (Urteil vom 9. März 1994, 3/1 RK 12/93 = BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6 S 44).
  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 14/94

    Pflegegeld - Zeitaufwand - Kinder - geistige Behinderung - Down-Syndrom -

    Das LSG ist zu Unrecht davon ausgegangen, die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit seien an den Inhalt der von den Spitzenverbänden der Krankenkassen erlassenen Richtlinien zur Abgrenzung des Personenkreises der Schwerpflegebedürftigen rechtlich gebunden (vgl hierzu im einzelnen: SozR 3-2500 § 53 Nr. 6 und die Urteile vom 9. März 1994, aaO).

    Eine derart schematisierte Erfassung und Bewertung des Hilfebedarfs ist angesichts der Vielzahl von Betroffenen zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung grundsätzlich unabdingbar (vgl hierzu BSGE 73, 146, 155 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Beurteilung von Schwerpflegebedürftigkeit bei geistig Behinderten im Erwachsenenalter (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6).

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95

    Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf -

    Nach den Feststellungen des LSG liegen auch keine Anzeichen für eine Berechtigung der Beklagten vor, aufgrund des ihr nach § 57 Abs. 1 SGB V a.F. grundsätzlich zustehenden Ermessens (vgl. BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6) anstelle des vom Kläger beantragten Pflegegeldes Pflegesachleistung (gemäß § 55 SGB V aF) zu gewähren.

    Der Begriff umfaßt vielmehr insbesondere bei geistig Behinderten auch Anleitung und Überwachung, obgleich auch dieser Hilfebedarf durch die Art der Erkrankung bedingt ist, was zunächst zweifelhaft war, dann aber durch die Rechtsprechung geklärt (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6) und in § 14 SGB XI näher geregelt wurde und sich auch auf Maßnahmen zur Vermeidung von Fremd- und Eigengefährdung erstreckt (vgl. Udsching, SGB XI, § 36 RdNr 6 und § 14 RdNr 11).

  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 35/93

    Leistung - Abrufbereitschaft - häusliche Pflegehilfe - Geldbetrag - Pflegegeld -

    Zum Umfang der Feststellungen bei der Ermittlung von Gleichstellungssachverhalten als Voraussetzung für die Annahme von Schwerpflegebedürftigkeit (Fortführung von BSG vom 9.2.1994 - 3/1 RK 45/92 und vom 9.3.1994 - 3/1 RK 12/93 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 5 und 6).

    Der erkennende Senat hat bereits deutlich gemacht, daß die Tatsachengerichte die bei den einzelnen Verrichtungen bestehenden Defizite und die erforderlichen Hilfeleistungen so konkret umschreiben müssen, daß die hieraus abgeleitete Bewertung des Gesamtpflegebedarfs nachvollziehbar ist (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6).

  • BSG, 14.12.1994 - 1 RK 65/93

    Isolierte Feststellung - Schwerstpflegebedürftigkeit - Rechtsschutzinteresse

    Eine derart schematisierte Erfassung und Bewertung des Hilfebedarfs ist angesichts der Vielzahl von Betroffenen zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung unabdingbar (vgl hierzu BSGE 73, 146, 155 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6).

    Bei Kindern mit einem Lebensalter von mehr als drei Jahren ist dagegen im Grundsatz von dem für Erwachsene aufgestellten Katalog von Verrichtungen (vgl BSGE 73, 146, 154 ff = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6) auszugehen.

  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94

    Schwerpflegebedürftigkeit bei Kleinkindern

    Eine derart schematisierte Erfassung und Bewertung des Hilfebedarfs ist angesichts der Vielzahl von Betroffenen zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung unabdingbar (vgl hierzu BSGE 73, 146, 155 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6).
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 12/97 R

    Pflegebedarf geistig Behinderter in der Pflegeversicherung bei der Durchführung

    Die im Gesetz gemeinte "Anleitung" und "Beaufsichtigung" geht über das reine "Anhalten" zur Durchführung einer Verrichtung hinaus (BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 7/97 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 1; Urteil vom 24. Juni 1998 - B 3 P 4/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; ebenso bereits Urteil vom 9. März 1994 - 3/1 RK 12/93 - SozR 3-2500 § 53 Nr. 6 zu § 53 SGB V aF).
  • SG Kassel, 21.05.2003 - S 12/P 31/01
    Bei einem Erwachsenen kommt es in diesen Fällen insoweit z.B. darauf an, ob und inwieweit die Notwendigkeit zur ständigen Aufforderung, Anleitung und Kontrolle oder auch zu aktiver Hilfe besteht (vgl. BSG, Urteil vom 8. Juni 1993, 1 RK 43/92 = USK 9369, S. 337 ff.; BSG, Urteil vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93; BSG, Urteil vom 9. März 1994, 3/1 RK 12/93; BSG, Urteil vom 8. März 1995, 9 RVs 5/94 = NZS 1995, S. 571 ff., BSG, Urteil vom 26. November 1998, B 3 P 12/97 R).

    Dies ist etwa der Fall, wenn bei der Mundpflege die Aufforderung, die Zähne zu putzen, nicht ausreicht, sondern Einzelanweisungen nach der Art erforderlich sind, dass die Zahnpastatube aufzuschrauben ist, oder wenn die Pflegeperson den Vorgang und das Ergebnis jeweils kontrollieren muss, oder wenn zum Anziehen die bloße Aufforderung nicht ausreicht, sondern die Kleidungsstücke jeweils vorsortiert werden müssen, bzw. eine nachfolgende Kontrolle erforderlich ist (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 12/93 und 3/1 RK 7/93 und BSG, Urteil vom 26. November 1998, B 3 P 12/97 R).

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 17/95

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit - Bestimmung der

    Eine derart schematische Erfassung und Bewertung des Hilfebedarfs ist angesichts der Vielzahl von Betroffenen zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung unabdingbar (vgl. hierzu BSGE 73, 146, 155 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6).

    Bei Kindern ab drei Jahre ist dagegen im Grundsatz von dem für Erwachsene aufgestellten Katalog von Verrichtungen (vgl. BSGE 73, 146, 154ff. = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6) auszugehen.

  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 7/94

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei einem unter dem Down-Syndrom leidenden

  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 44/93

    Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit - Anspruch eines Schwerbehinderten auf

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 2/98 R

    Pflegebedarf geistig Behinderter in der Pflegeversicherung bei der Durchführung

  • LSG Hessen, 15.03.2001 - L 14 P 450/98

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegebedürftigkeit - Down-Syndrom

  • BSG, 15.10.1998 - B 3 P 16/98 B

    Berücksichtigung der Anleitung und Beaufsichtigung bei geistig behinderten

  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 19/93

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit - Berücksichtigung eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2005 - L 9 SB 46/03
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