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   LG Frankfurt/Main, 21.08.1997 - 3/10 O 54/97, 3-10 O 54/97   

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LG Frankfurt/Main, 21.08.1997 - 3/10 O 54/97, 3-10 O 54/97 (https://dejure.org/1997,16808)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.08.1997 - 3/10 O 54/97, 3-10 O 54/97 (https://dejure.org/1997,16808)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. August 1997 - 3/10 O 54/97, 3-10 O 54/97 (https://dejure.org/1997,16808)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 371
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2005 - 5 S 2272/03

    Beeinträchtigung eines Gewerbebetriebes infolge der Schaffung eines

    Dass die vom Zugbetrieb ausgehenden (elektro)magnetischen mit 16 2/3 Hz schwingenden Wechselfelder solche Einflüsse haben, ist allgemein bekannt (vgl. zu PC-Röhren-Monitoren, BVerwG, Urt. v. 01.09.1999 - 11 A 2.98 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 52: erfolgreiche Anfechtung einer Auflage des Eisenbahn-Bundesamts durch die Bahn in einem Fall, in dem bei einem Betriebsstrom von 2.700 A in einem Abstand von 10 m von der Speiseleitung bzw. 15 m von der Oberleitung eine magnetische Feldstärke von 8, 5 µT, bei einem Abstand von 46 m immer noch von 1, 45 µT und bei 70 m von 1 µT zu erwarten waren; Urt. v. 10.12.2003 - 9 A 73.02 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 58: erfolglose Anfechtung einer Plangenehmigung durch einen Arzt wegen befürchteter Gesundheitsschäden, Beeinträchtigung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs und dabei auch von medizinischen Testgeräten; OLG Stuttgart, Urt. v. 05.04.2001 - 1 U 2/01 - NJW 2001, 1313 = CR 2001, 501 - verneinter Schadenersatz wegen Bildverzerrungen; LG Frankfurt, Urt. v. 21.08.1997 - 3/10 O 54/97; vgl. auch "www.mct.sbb.ch/mct/umwelt/umwelt-faq/umwel-elektromagnetisch.htm", wonach es bei größeren Bildschirmen schon bei kleinen magnetischen Feldern in der Größenordnung von etwa 0, 2 µT zu Störungen kommen kann; vgl. auch, freilich allein zu Gesundheitsgefährdungen, BVerwG, Beschl. v. 9.2.1996 - 11 VR 46.95 - Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 13 und Bayer. VGH, Urt. v. 09.07.2004 - 22 A 03.40057 - Juris -).
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