Weitere Entscheidungen unten: BFH, 24.11.1959 | Generalanwalt beim EuGH, 05.11.1959

Rechtsprechung
   EuGH, 08.03.1960 - 3/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,700
EuGH, 08.03.1960 - 3/59 (https://dejure.org/1960,700)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.1960 - 3/59 (https://dejure.org/1960,700)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 1960 - 3/59 (https://dejure.org/1960,700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / EGKS Hohe Behörde

    1 . VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - NICHTERFÜLLUNG EINER VERPFLICHTUNG - KLAGEN GEMÄSS ARTIKEL 88 ABSATZ 2 DES EGKS-VERTRAGES - NICHTZUBILLIGUNG EINER AUFSCHIEBENDEN WIRKUNG

  • EU-Kommission

    Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

  • Judicialis

    EGV Art. 70 Abs. 4; ; EGV Art. 88; ; EGV Art. 14; ; EGV Art 39; ; EGV Art. 33; ; EGV Art. 37

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - NICHTERFÜLLUNG EINER VERPFLICHTUNG - KLAGEN GEMÄSS ARTIKEL 88 ABSATZ 2 DES EGKS-VERTRAGES - NICHTZUBILLIGUNG EINER AUFSCHIEBENDEN WIRKUNG

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 05.06.1992 - T-26/90

    Società Finanziaria Siderurgica Finsider SpA gegen Kommission der Europäischen

    61 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. zuerst Urteil vom 8. März 1960 in der Rechtssache 3/59, Bundesrepublik Deutschland/Hohe Behörde, Slg. 1960, 120, 134, und zuletzt das Urteil vom 10. Dezember 1986 in der Rechtssache 41/85, Sideradria-Industria metallurgica/Kommission, Slg. 1986, 3917, Randnr. 5) kann ein Kläger im Rahmen einer gegen eine Einzelfallentscheidung erhobenen Nichtigkeitsklage nicht einredeweise (unter Berufung auf Artikel 36 Absatz 3 EGKS-Vertrag) die Rechtswidrigkeit anderer Einzelfallentscheidungen geltend machen, die an ihn gerichtet waren und die nach Ablauf der in Artikel 33 EGKS-Vertrag festgelegten Klagefrist bestandskräftig geworden sind.
  • EuGH, 17.11.1965 - 55/64

    Lens / Gerichtshof

    Berufung auf ein Urteil vom 8. März 1960 (Rechtssache 3/59): "Zwar sieht Artikel 90 keine.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1981 - 74/81

    Rudolf Flender KG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Erinnert sei lediglich an das, was zu der Frage der Notwendigkeit des Erlasses der Entscheidung Nr. 385/81 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Verfahren zutage getreten ist, an die Ausführungen zu Artikel 95 Absatz 1 und zu den ihm immanenten Grenzen sowie an die von den Klägerinnen angezogene, sich auf die kleine Vertragsrevision nach Artikel 95 Absätze 3 und 4 beziehende Rechtsprechung mit ihren Feststellungen zu dem Erfordernis, das Verhältnis zwischen den Befugnissen der Gemeinschaft und denen der Mitgliedstaaten nicht zu ändern (Rechtsgutachten Nr. 1/60, Slg. 1960, 117), die natürlich auch bei der Anwendung von Artikel 95 Absatz 1 Geltung beanspruchen können.
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Rechtsprechung
   BFH, 24.11.1959 - I 3/59 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1656
BFH, 24.11.1959 - I 3/59 U (https://dejure.org/1959,1656)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1959 - I 3/59 U (https://dejure.org/1959,1656)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1959 - I 3/59 U (https://dejure.org/1959,1656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Von einem Bauunternehmer an die Lohnausgleichskasse zum Ausgleich für witterungsbedingte Arbeitsausfälle gezahlte Beträge - Ermittlung der Lohnsumme - Lohnsumme als die Summe der Vergütungen, die an Arbeitnehmer der in der Gemeinde belegenen Betriebsstätte gezahlt worden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 70, 200
  • DB 1960, 226
  • BStBl III 1960, 73
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.10.1957 - VI 1/54 U

    Zeitpunkt der steuerlichen Relevanz von Ausgaben des Arbeitgebers, die er in die

    Auszug aus BFH, 24.11.1959 - I 3/59 U
    Nun gibt es allerdings Fälle, in denen der Arbeitgeber im Interesse des Arbeitnehmers an einen Dritten einen Teil der Arbeitsvergütung abführen muß, bei denen es steuerlich so anzusehen ist, als sei die Vergütung zunächst dem Arbeitnehmer ausgezahlt und dann von ihm selbst an den Dritten entrichtet worden (Urteile des Bundesfinanzhofs VI 1/54 U vom 31. Oktober 1957 und VI 104/56 U vom 28. März 1958, BStBl 1958 III S. 4 und 267, Slg. Bd. 66 S. 8 und 696).

    Deshalb hat der Bundesfinanzhof bei Zahlungen des Arbeitgebers an Versorgungseinrichtungen, Ausgleichskassen und Unterstützungskassen einen Zufluß an den Arbeitnehmer nur angenommen, wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch und nicht nur eine von weiteren Voraussetzungen abhängige Anwartschaft erwirbt; diese kann nicht als eine vollwertige Gegenleistung für die entrichteten Beiträge angesehen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs VI 1/54 U a.a.O. und VI 223/56 S vom 28. März 1958, BStBl 1958 III S. 268, Slg. Bd. 66 S. 701).

  • BFH, 28.03.1958 - VI 233/56 S

    Pauschalzuweisungen an eine dem Betrieb angegliederte Unterstützungskasse als

    Auszug aus BFH, 24.11.1959 - I 3/59 U
    Deshalb hat der Bundesfinanzhof bei Zahlungen des Arbeitgebers an Versorgungseinrichtungen, Ausgleichskassen und Unterstützungskassen einen Zufluß an den Arbeitnehmer nur angenommen, wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch und nicht nur eine von weiteren Voraussetzungen abhängige Anwartschaft erwirbt; diese kann nicht als eine vollwertige Gegenleistung für die entrichteten Beiträge angesehen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs VI 1/54 U a.a.O. und VI 223/56 S vom 28. März 1958, BStBl 1958 III S. 268, Slg. Bd. 66 S. 701).
  • BFH, 06.03.1959 - VI 130/55 U

    Zufluss einer Zahlung bei Arzt bei Leistung an Honorarsonderfond

    Auszug aus BFH, 24.11.1959 - I 3/59 U
    Mit dem Begriff Zufluß hat sich der Bundesfinanzhof mehrfach, zuletzt in dem Urteil VI 130/55 U vom 6. März 1959 (BStBl 1959 III S. 231, Slg. Bd. 68 S. 604), befaßt.
  • BFH, 07.02.1958 - VI 223/56 U

    Abzugsfähigkeit von Beiträgen auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen als

    Auszug aus BFH, 24.11.1959 - I 3/59 U
    Deshalb hat der Bundesfinanzhof bei Zahlungen des Arbeitgebers an Versorgungseinrichtungen, Ausgleichskassen und Unterstützungskassen einen Zufluß an den Arbeitnehmer nur angenommen, wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch und nicht nur eine von weiteren Voraussetzungen abhängige Anwartschaft erwirbt; diese kann nicht als eine vollwertige Gegenleistung für die entrichteten Beiträge angesehen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs VI 1/54 U a.a.O. und VI 223/56 S vom 28. März 1958, BStBl 1958 III S. 268, Slg. Bd. 66 S. 701).
  • BFH, 28.03.1958 - VI 104/56 U

    Steuerliche Geltendmachung von Ausgaben des Arbeitnehmers für die

    Auszug aus BFH, 24.11.1959 - I 3/59 U
    Nun gibt es allerdings Fälle, in denen der Arbeitgeber im Interesse des Arbeitnehmers an einen Dritten einen Teil der Arbeitsvergütung abführen muß, bei denen es steuerlich so anzusehen ist, als sei die Vergütung zunächst dem Arbeitnehmer ausgezahlt und dann von ihm selbst an den Dritten entrichtet worden (Urteile des Bundesfinanzhofs VI 1/54 U vom 31. Oktober 1957 und VI 104/56 U vom 28. März 1958, BStBl 1958 III S. 4 und 267, Slg. Bd. 66 S. 8 und 696).
  • BFH, 28.02.1956 - I 262/54 U

    Möglichkeit der Kürzung einer steuerpflichtigen Lohnsumme wegen in

    Auszug aus BFH, 24.11.1959 - I 3/59 U
    Die Frage, ob es sich deshalb um nicht zur Lohnsumme gehörende Arbeitslöhne handelt, weil sie durch Rechtsvorschriften von der Lohnsteuer befreit sind, kann erst gestellt werden, wenn die Eigenschaft der Vergütung als steuerbarer Arbeitslohn feststeht (Urteil des Bundesfinanzhofs I 262/54 U vom 28. Februar 1956, BStBl 1956 III S. 130, Slg. Bd. 62 S. 350).
  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

    Die Beiträge des Arbeitgebers an die LAK werden zwar als eine rückstellungsähnliche Aufspeicherung von Mitteln angesehen, die noch nicht den Arbeitnehmern i. S. des Steuerrechts "zufließen" und demgemäß lohnsteuerrechtlich nicht als Arbeitslohn und beitragsrechtlich nicht als Entgelt i. S. der Sozialversicherung gelten (vgl. Erlaß des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung -BMA- vom 24. Dezember 1955 - IV a 2-16627/55 -, abgedruckt bei Blumeasaat-Geerling-Leber, Der Lohnausgleich im Baugewerbe aaO S. 109, 110; ferner BFH in BStBl. 1960 III S. 73).
  • FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01

    Arbeitgeberbeiträge zur Direktversicherung

    Nach dem BFH-Urteil vom 24.11.1959 I 3/59 U, BStBl III 1960, 73 genüge eine Anwartschaft für das Vorliegen eines Arbeitslohns nicht.
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

  • EU-Kommission

    Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

Verfahrensgang

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