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AG Frankfurt/Main, 23.10.2008 - 30 C 730/08-25 |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 30 C 730/08-25 (https://dejure.org/2008,29632)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Zahlung des Kaufpreises für den Kauf von Adressen bzw. Adressdateien; Nachweis des Zugangs bei elektronischen Willenserklärungen mittels E-Mail im Hinblick auf die Beweislast
- ibr-online
Zugangsbeweis durch E-Mail-Versand!?
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Vertragskündigung per E-Mail
Besprechungen u.ä.
- law-blog.de (Entscheidungsanmerkung)
Nachweis des E-Mail-Zugangs
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 23.10.2008 - 30 C 730/08-25
- LG Frankfurt/Main, 12.03.2010 - 1 S 322/08
Papierfundstellen
- MMR 2009, 507 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89
Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 23.10.2008 - 30 C 730/08
Der Gegenbeweis ist insoweit geführt, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäßen Ablaufs bewiesen wird, wobei die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit abgeleitet werden soll, des vollen Beweises bedürfen (BGH NJW 1991, 230;… Zöller-Greger, a. a. O.).
- LAG Köln, 11.01.2022 - 4 Sa 315/21
Beweis für den Zugang einer E-Mail
Eingegangen sei eine E-Mail beim Empfänger einer Willenserklärung, wenn sie auf dem Server des Empfängers oder seines Providers abrufbar gespeichert ist (AG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2008 - 30 C 730/08-25 - MMR 2009, 507, 507). - OLG Rostock, 03.04.2024 - 7 U 2/24
Versendung einer "einfachen" E-Mail beweist nicht den Zugang!
Die von der Klägerin für ihren gegenteiligen Standpunkt zuletzt in der Berufungsbegründung zitierte instanzgerichtliche Entscheidung (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 23.10.2008 - 30 C 730/08, BeckRS 2009, 5792), die einen Anscheinsbeweis bejaht hat, ist vereinzelt geblieben und hat sich nicht durchgesetzt. - LG Frankfurt/Main, 12.03.2010 - 1 S 322/08
Nachweis des Zugangs beim Empfänger i.S.d. § 130 BGB durch den Ausdruck des …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.10.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 30 C 730/08-25 abgeändert und wie folgt neu gefasst:. - LG Hagen, 31.03.2023 - 10 O 328/22
Zugang einer E-Mail - Darlegungs- und Beweislast
Eingegangen sei eine E-Mail beim Empfänger einer Willenserklärung, wenn sie auf dem Server des Empfängers oder seines Providers abrufbar gespeichert ist (AG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2008 - 30 C 730/08-25 - MMR 2009, 507, 507). - AG Duisburg, 14.04.2010 - 50 C 1147/08
Keine Minderung des Reisepreises gemäß § 651d Abs. 2 BGB im Falle einer …
Da die Absendung keinerlei Gewähr dafür bietet, dass die Nachricht den Empfänger auch wirklich erreicht, liegt kein Anscheinsbeweis für den Eingang der E-Mail in dessen Mailbox vor (a.A. AG Frankfurt MMR 2009, 507, wenn keine Rücksendung der E-Mail als unzustellbar erfolgte).