Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 23.10.2008 - 30 C 730/08-25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29632
AG Frankfurt/Main, 23.10.2008 - 30 C 730/08-25 (https://dejure.org/2008,29632)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.10.2008 - 30 C 730/08-25 (https://dejure.org/2008,29632)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 30 C 730/08-25 (https://dejure.org/2008,29632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,29632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zahlung des Kaufpreises für den Kauf von Adressen bzw. Adressdateien; Nachweis des Zugangs bei elektronischen Willenserklärungen mittels E-Mail im Hinblick auf die Beweislast

  • ibr-online

    Zugangsbeweis durch E-Mail-Versand!?

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • law-blog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Nachweis des E-Mail-Zugangs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 507 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 23.10.2008 - 30 C 730/08
    Der Gegenbeweis ist insoweit geführt, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäßen Ablaufs bewiesen wird, wobei die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit abgeleitet werden soll, des vollen Beweises bedürfen (BGH NJW 1991, 230; Zöller-Greger, a. a. O.).
  • LAG Köln, 11.01.2022 - 4 Sa 315/21

    Beweis für den Zugang einer E-Mail

    Eingegangen sei eine E-Mail beim Empfänger einer Willenserklärung, wenn sie auf dem Server des Empfängers oder seines Providers abrufbar gespeichert ist (AG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2008 - 30 C 730/08-25 - MMR 2009, 507, 507).
  • OLG Rostock, 03.04.2024 - 7 U 2/24

    Versendung einer "einfachen" E-Mail beweist nicht den Zugang!

    Die von der Klägerin für ihren gegenteiligen Standpunkt zuletzt in der Berufungsbegründung zitierte instanzgerichtliche Entscheidung (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 23.10.2008 - 30 C 730/08, BeckRS 2009, 5792), die einen Anscheinsbeweis bejaht hat, ist vereinzelt geblieben und hat sich nicht durchgesetzt.
  • LG Frankfurt/Main, 12.03.2010 - 1 S 322/08

    Nachweis des Zugangs beim Empfänger i.S.d. § 130 BGB durch den Ausdruck des

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.10.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 30 C 730/08-25 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LG Hagen, 31.03.2023 - 10 O 328/22

    Zugang einer E-Mail - Darlegungs- und Beweislast

    Eingegangen sei eine E-Mail beim Empfänger einer Willenserklärung, wenn sie auf dem Server des Empfängers oder seines Providers abrufbar gespeichert ist (AG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2008 - 30 C 730/08-25 - MMR 2009, 507, 507).
  • AG Duisburg, 14.04.2010 - 50 C 1147/08

    Keine Minderung des Reisepreises gemäß § 651d Abs. 2 BGB im Falle einer

    Da die Absendung keinerlei Gewähr dafür bietet, dass die Nachricht den Empfänger auch wirklich erreicht, liegt kein Anscheinsbeweis für den Eingang der E-Mail in dessen Mailbox vor (a.A. AG Frankfurt MMR 2009, 507, wenn keine Rücksendung der E-Mail als unzustellbar erfolgte).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht