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   OLG München, 29.03.1999 - 30 U 761/98   

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https://dejure.org/1999,18267
OLG München, 29.03.1999 - 30 U 761/98 (https://dejure.org/1999,18267)
OLG München, Entscheidung vom 29.03.1999 - 30 U 761/98 (https://dejure.org/1999,18267)
OLG München, Entscheidung vom 29. März 1999 - 30 U 761/98 (https://dejure.org/1999,18267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Überweisung bzw. Pfändung der Ansprüche des Versicherten gegen den Versicherungsnehmer auf Einwilligung in die Auszahlung bei Pfändung eines Freistellungsanspruches des Versicherten durch einen Gläubiger; Anspruch auf Freistellung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 269/96

    Voraussetzung der Leistungspflicht des Privathaftpflichtversicherers; Begriff der

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  • BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61

    Anspruch eines Binnenschiffers gegen seine Versicherung auf Befreiung von

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  • BGH, 20.06.1990 - IV ZR 298/89

    Beweislast für Zurechnungsunfähigkeit des Schädigers bei versätzlichem

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  • OLG München, 11.03.2020 - 10 U 2150/18

    Keine Haftung der Kfz-Haftpflicht bei Bahnsuizid

    Der Versicherungsnehmer, der in Selbsttötungsabsicht einem mit hoher Geschwindigkeit herannahenden ICE-Zug entgegengeht, um sich von diesem überfahren zu lassen, handelt hinsichtlich der Schäden an dem Zug und der daraus resultierenden Folgeschäden vorsätzlich, wenn er trotz seiner psychischen Ausnahmesituation nach seinem Bildungsstand und seinen Kenntnissen von den Folgen eines derartigen Selbstmordes damit rechnen musste, dass solche Schadensfolgen zwangsläufig eintreten, vgl. OLG München, Urteil vom 29. März 1999 - 30 U 761/98 -, juris.
  • OLG Karlsruhe, 24.09.2009 - 12 U 47/09

    Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des

    Dies gilt auch für den Fall, dass es sich - wie vorliegend - im Haftpflichtprozess nur um ein Versäumnisurteil ohne tatsächliche Feststellungen handelt (BGH VersR 2003, 635; OLG Hamm VersR 1988, 1172; OLG Koblenz VersR 1995, 1298; OLG München RuS 2000, 58; Prölss/Martin, a.a.O., § 149 Rn. 29).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit einer Ausschlussklausel - hier: Risiko von

    Die am 21.08.2001 erfolgte Abtretung der Ansprüche ist wirksam und hätte - grundsätzlich - zur Folge, dass ein etwaiger Deckungsanspruch sich in einen Zahlungsanspruch umwandelt (Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 149 Rn. 3; OLG München RuS 2000, 58 ).
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