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   BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08   

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BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08 (https://dejure.org/2009,21623)
BPatG, Entscheidung vom 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08 (https://dejure.org/2009,21623)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 30 W (pat) 46/08 (https://dejure.org/2009,21623)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06

    Äskulapstab - Abbildung eines Äskulapstabs als Marke schutzfähig

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Die Entscheidung BPatG 29 W (pat) 143/06 -auf die der Anmelder mit nachgereichtem Schriftsatz vom 15. Juli 2009 verweist -liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde, da die beanspruchten Waren und Dienstleistungen gerade keinen Bezug zu Heilberufen oder dem Gesundheitswesen haben.
  • BPatG, 30.07.2008 - 27 W (pat) 81/08
    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Das gilt auch in Anbetracht der vom Anmelder in dem nachgereichten Schriftsatz vom 15. Juli 2009 zitierten Entscheidung des BPatG i. S. 27 W (pat) 81/08, in der der dort erkennende Senat deutlich die individualisierende Gestaltung und Funktion des zusätzlichen Bildbestandteils hervorgehoben hat; an dieser individualisierenden Funktion des Bildbestandteils fehlt es jedoch vorliegend gerade, wie oben ausgeführt.
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH MarkenR 2004, 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH MarkenR 2004, 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Allerdings darf die Prüfung dabei nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern sie muss vielmehr gründlich und vollständig ausfallen (vgl. EuGH WRP 2003, 735 -Libertel-Orange; a. a. O. -Postkantoor).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Erforderlich ist eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung im Gesamteindruck der Marke (vgl. auch EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1017 (Nr. 73, 74).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Dabei hat sich die Prüfung darauf zu erstrecken, ob die Marke als solche, jedenfalls mit einem ihrer Elemente, den Anforderungen an die Unterscheidungskraft genügt (vgl. BGH GRUR 1991, 136, 137 -NEW MAN; GRUR 2001, 162, 163 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2001, 1153 -antiKALK).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH MarkenR 2004, 39 -City Service).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 -marktfrisch).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Dabei hat sich die Prüfung darauf zu erstrecken, ob die Marke als solche, jedenfalls mit einem ihrer Elemente, den Anforderungen an die Unterscheidungskraft genügt (vgl. BGH GRUR 1991, 136, 137 -NEW MAN; GRUR 2001, 162, 163 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2001, 1153 -antiKALK).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 60/93

    "City-Hotel"; Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "City" in einer

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

  • BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 170/06
  • BPatG, 09.02.2006 - 25 W (pat) 38/04
  • BPatG, 28.04.2014 - 25 W (pat) 50/12

    ENGEL APOTHEKE SEEHEIM / ENGEL APOTHEKE - Markenbeschwerdeverfahren - "ENGEL

    Deshalb sind Platzgeschäftsbezeichnungen in Entscheidungen des Bundespatentgerichts mehrfach als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. dazu speziell bezogen auf Apotheken die Entscheidungen 30 W (pat) 170/06 vom 2. Juni 2008 - Johannes Apotheke, angemeldet u.a. für pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse und Dienstleistungen eines Apothekers und 30 W (pat) 46/08 vom 18. Juni 2009 - Kreuz Apotheke, angemeldet u.a. für pharmazeutische Erzeugnisse, Parfümeriewaren und Beratung in medizinischen und kosmetischen Fragen; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgericht zugänglich).

    Einer Bezeichnung wie "Brunnen Apotheke", die eine ähnlich verbreitete Apothekenbezeichnung darstellt wie die Bezeichnung "Engel-Apotheke", dürfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (vgl. dazu die bereits zitierten Entscheidungen 30 W (pat) 170/06 - Johannes Apotheke und 30 W (pat) 46/08 - Kreuz Apotheke) eine originäre Schutzfähigkeit ohne weiteres abzusprechen sein.

  • BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 113/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "DOC (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

    Neben dem roten "Apotheken A" des deutschen Apotheker Verbandes findet als international weit verbreitetes Symbol für die Apotheke in jüngster Zeit das grüne Kreuz auch in Deutschland zunehmend Verwendung (vgl. BPatG 30 W (pat) 46/08 - Kreuz-Apotheke auf PAVIS PROMA CD-ROM; "Die heutige Apotheke" unter www.
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