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   BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07   

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BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07 (https://dejure.org/2008,27982)
BPatG, Entscheidung vom 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07 (https://dejure.org/2008,27982)
BPatG, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 30 W (pat) 77/07 (https://dejure.org/2008,27982)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt, wobei auch bei der Kombination fremdsprachiger Wörter die Verständnisfähigkeit des inländischen Publikums vor allem durch den gemeinsamen europäischen Markt nicht zu gering veranschlagt werden darf (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 253, 260 m. w. N.).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07
    Selbst wenn der Begriff "JETSTREAM" auf eine Wortschöpfung durch die Anmelderin zurückzuführen wäre, so ist er doch sprachüblich gebildet, ohne weiteres verständlich und deshalb zur Beschreibung der Waren geeignet, so dass seine freie Benutzung durch Dritte gewährleistet sein muss (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 -LOKMAUS).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07
    Hieraus erwächst auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; a. a. O. -LOKMAUS; BPatG 24 W (pat) 121/05 -Papaya).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt, wobei auch bei der Kombination fremdsprachiger Wörter die Verständnisfähigkeit des inländischen Publikums vor allem durch den gemeinsamen europäischen Markt nicht zu gering veranschlagt werden darf (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 253, 260 m. w. N.).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07
    Im Gemeinschaftsmarkenrecht gelten dieselben Grundsätze (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431 f. -Nr. 60 ff. -Henkel; EuGH GRUR -BioID), wobei ausländische Voreintragungen noch weniger erheblich sind.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt, wobei auch bei der Kombination fremdsprachiger Wörter die Verständnisfähigkeit des inländischen Publikums vor allem durch den gemeinsamen europäischen Markt nicht zu gering veranschlagt werden darf (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) -Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 253, 260 m. w. N.).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07
    Hieraus erwächst auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 -Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; a. a. O. -LOKMAUS; BPatG 24 W (pat) 121/05 -Papaya).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es entgegen der Ansicht der Anmelderin zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 -BioID).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es entgegen der Ansicht der Anmelderin zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 -BioID).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 20.10.2008 - 30 W (pat) 77/07
    Dabei führt die bloße Aneinanderreihung solcher beschreibenden Bestandteile ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Art, nur zu einer Marke, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben besteht (EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 -BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 -KPN-Postkontoor).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 533/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "STREAM ON" - Unterscheidungskraft -

    Im Bereich der EDV und Informationstechnologie steht das Nomen für "Datenstrom, Strömung, Strahl" (BPatG 30 W (pat) 501/20 - ULTRASTREAM; 30 W (pat) 77/07 - JETSTREAM; 25 W (pat) 129/04 - BitStream; 30 W (pat) 242/04 - biostream; 30 W (pat) 184/97 - IMAGESTREAM).
  • BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 501/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "ULTRASTREAM (IR-Marke)" - fehlende

    Nicht zuletzt liegt dieses rein beschreibende Verständnis für den Verkehr umso näher, als er insbesondere im vorliegend relevanten Bereich der digitalen Druckergeräte für Computer und dessen Zubehör an englische Fachausdrücke und englische Wortneuschöpfungen gewöhnt ist, weshalb sich ihm der Sinngehalt von "ULTRASTREAM" ohne weiteres erschließen wird (vgl. hierzu auch BPatG 30 W (pat) 77/07- JETSTREAM).
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