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   LG Düsseldorf, 13.01.2005 - 31 O 110/01   

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https://dejure.org/2005,56343
LG Düsseldorf, 13.01.2005 - 31 O 110/01 (https://dejure.org/2005,56343)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.2005 - 31 O 110/01 (https://dejure.org/2005,56343)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 31 O 110/01 (https://dejure.org/2005,56343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen Transportschadensfällen in Form von Paketverlusten; Beweis des ersten Anscheins für den Sendungsinhalt im Falle der Nichtexixtenz eines separaten Lieferscheins und des Überschreibens der Rechnung als Rechnung und Lieferschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 39/93

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Wege der Stufenklage aufgrund Erteilung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2005 - 31 O 110/01
    Denn auch wenn der Vortrag der Beklagten hinsichtlich der Behandlung von wertdeklarierten Sendungen als richtig unterstellt wird, ist die Annahme eines Mitverschuldens nicht gerechtfertigt, da die für die Voraussetzungen der Annahme eines Mitverschuldens darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH NJW 1994, 3102, 3105) trotz Hinweises im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht vorgetragen hat, woraus sich das Wissen der Versicherungsnehmerin der Klägerin von der behaupteten besonderen Behandlung von Wertsendungen ergeben soll.

    Denn auch wenn der Vortrag der Beklagten hinsichtlich der Behandlung von wertdeklarierten Sendungen als richtig unterstellt wird, ist die Annahme eines Mitverschuldens in den Fällen 10, 11, 12 und 14 nicht gerechtfertigt, da die für die Voraussetzungen der Annahme eines Mitverschuldens darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH NJW 1994, 3102, 3105) trotz Hinweises im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht vorgetragen hat, woraus sich das Wissen der Versicherungsnehmerin der Klägerin von der behaupteten besonderen Behandlung von Wertsendungen ergeben soll.

  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2005 - 31 O 110/01
    Dem steht die Entscheidung des BGH vom 8.5.2003 (Az.: I ZR 234/02) schon deshalb nicht entgegen, da diese einen Fall betraf, auf den das bis zum 1.7.1998 geltende Transportrecht anzuwenden war, das keine dem § 449 HGB n.F. entsprechende Vorschrift enthielt.
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - 18 U 20/04

    Schadensersatz wegen eines Warenverlusts aus einem Transportauftrag; Abtretung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2005 - 31 O 110/01
    Wie und auf welche Weise die Beklagte sicherstellt, dass auch im EDI-Verfahren Wertpakete mit erhöhter Sicherheit befördert werden, ist nicht dargetan (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.7.2004, Az.: 18 U 20/04).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2005 - 31 O 110/01
    Aufgrund der von der Klägerin vorgelegten Rechnung und des Lieferscheins betreffend die streitgegenständlichen Sendung besteht zu ihren Gunsten der Beweis des ersten Anscheins, dass die Sendungen den vorgetragenen Inhalt hatten (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.2002, Az.: I ZR 104/00).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - 18 U 6/03
    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2005 - 31 O 110/01
    Die insoweit beweispflichtige Klägerin ( vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.7.2003, Az.: 18 U 6/03) hat jedoch zur Überzeugung der Kammer einen entstandenen Schaden in der geltend gemachten Höhe nachgewiesen.
  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2005 - 31 O 110/01
    Selbst wenn ein solcher Verstoß anzunehmen wäre, wenn der Abtretung der Versicherungsnehmerin der Klägerin keine Versicherungsleistungen gegenüberstanden (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.2.2003, Az.: 18 U 265/00), hat die für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH NJW 1983, 2018) trotz der Behauptung der Klägerin, Zahlungen geleistet zu haben, und entsprechenden Hinweises im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage im Termin zur mündlichen Verhandlung keinen Beweis angetreten.
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 139/94

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Transportversicherer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2005 - 31 O 110/01
    Es ist vielmehr von einem konkludenten rechtsgeschäftlichen Verhalten auszugehen (vgl. BGH NJW 1997, 729).
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