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LG Köln, 25.06.1996 - 31 O 187/96 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 25.06.1996 - 31 O 187/96
- OLG Köln, 04.04.1997 - 6 U 178/96
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 04.04.1997 - 6 U 178/96
Titelschutz, FAMILY
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 25. Juni 1996 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 187/96 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Unterlassungsausspruch der mit dem genannten Urteil bestätigten einstweiligen Verfügung vom 20. März 1996 ( Landgericht Köln - 31 O 187/96 -) folgende Neufassung erhält: Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von DM 500.000.-, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu einer Dauer von 6 Monaten - die Ordnungshaft jeweils zu vollstrecken an ihren Geschäftsführern - untersagt, die Bezeichnungen " for family " und/oder " for family - AKTION " und/oder " for family - Autorin " wie nachfolgend wiedergegeben zu verwenden: Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.