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LG Köln, 10.06.1999 - 31 O 432/99 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 10.06.1999 - 31 O 432/99
- OLG Köln, 04.02.2000 - 6 U 115/99
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 21.02.2001 - 6 U 113/00
Zuzahlungshinweis bei Kombination von Fertigarzneimitteln
In einem bei dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 31 O 432/99 geführten Verfahren hat die Klägerin - gestützt auf § 1 UWG i.V. mit § 1 Abs. 2 ZuzahlungsVO - eine durch Urteil vom 10.06.1999 erlassene einstweilige Verfügung erwirkt, mit welcher der Beklagten verboten wurde, das Fertigarzneimittel Strafortin in den Verkehr zu bringen, ohne auf der äußeren Umhüllung jeweils gesondert für die Brausetabletten sowie die Retardtabletten eine Zuzahlungsstufe anzugeben.Die Akte des einstweiligen Verfügungsverfahrens 31 O 432/99 - LG Köln (= 6 U 115/99 OLG Köln) - lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- OLG Köln, 04.02.2000 - 6 U 115/99
Packungshinweis für Zuzahlung bei Kombinations-Fertigarzneimittel - Brause- und …
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 10.06.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 432/99 - wie folgt abgeändert: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 30.04.1999 wird zurückgewiesen.