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LG Hamburg, 06.11.2001 - 312 O 359/01 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.11.2001 - 312 O 359/01
- OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 216/01
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 216/01
uvp
Die Berufung der Beklagten zu 1), 2), 5) und 6) gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 06.11.2001 (Az. 312 O 359/01) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilsausspruch zu I. und II. dahin ergänzt wird, dass im Urteilsausspruch zu I. hinter die Worte "Beklagten zu 1), 2), 5) und 6)" die Worte "mit Wirkung ab dem 11. April 2001" und im Urteilsausspruch zu II. hinter die Worte "der Klägerin" die Worte "für die Zeit ab dem 11. April 2001" eingefügt werden.