Rechtsprechung
LG Hamburg, 04.06.2012 - 316 S 23/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,89935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 24.02.2012 - 48 C 485/09
- LG Hamburg, 04.06.2012 - 316 S 23/12
- BGH, 11.11.2015 - XII ZB 407/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02
Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei
Auszug aus LG Hamburg, 04.06.2012 - 316 S 23/12
Abgesehen von einfachsten Aufgaben (z.B. Botengängen) kommt die Übertragung anderer einfacher Tätigkeiten - wie z.B. die Berechnung und Notierung von Fristen - nur auf gut ausgebildetes, als zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Büropersonal in Betracht (BGH, NJW 2003, 1815). - BGH, 11.09.2007 - XII ZB 109/04
Anforderungen an die Organisation eines Anwaltsbüros hinsichtlich der Notierung …
Auszug aus LG Hamburg, 04.06.2012 - 316 S 23/12
Die Übertragung der Notierung und Überwachung von Terminen und Fristen kommt daher grundsätzlich nur auf voll ausgebildetes Personal, nicht hingegen - wie im vorliegenden Fall - auf Auszubildende in Betracht (BGH NJW 2006, 1520; NJW 2007, 3497). - BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der Notierung von …
Auszug aus LG Hamburg, 04.06.2012 - 316 S 23/12
Die Übertragung der Notierung und Überwachung von Terminen und Fristen kommt daher grundsätzlich nur auf voll ausgebildetes Personal, nicht hingegen - wie im vorliegenden Fall - auf Auszubildende in Betracht (BGH NJW 2006, 1520; NJW 2007, 3497).