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AG Wuppertal, 13.07.2007 - 32 C 392/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von fiktiven Reparaturkosten auf der Grundlage eines Schadensgutachtens i.R. eines Verkehrsunfalls; Schadensberechnung aufgrund Zugrundelegung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Wuppertal, 13.07.2007 - 32 C 392/06
Die Klägerin kann die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt erstattet verlangen (vgl. BGH VI ZR 398/02, Urteil vom 29.4.2003).
- AG Dortmund, 31.01.2014 - 436 C 1027/13
Beilackierung von Karosserieteilen nach Verkehrsunfall ersatzfähig
Diesem qualifizierten Parteivortrag des Klägers ist die Beklagte mit ihrem Prüfbericht insoweit nicht schlüssig entgegengetreten, als aus dem Prüfbericht nicht hervorgeht, warum der Sachverständige G diese 0, 4 Arbeitsstunden nicht in seinem Privatsachverständigengutachten hätte in Ansatz bringen dürfen (vgl. AG Wuppertal, Urt. v. 13.07.2007, 32 C 392/06 zit. nach Juris).