Rechtsprechung
AG Brühl, 21.02.2003 - 32 F 435/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,40387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Brühl, 21.02.2003 - 32 F 435/02
- OLG Köln, 24.03.2004 - 4 UF 50/03
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 24.03.2004 - 4 UF 50/03
Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs - zulässige …
Die befristete Beschwerde des Antragsgegners vom 12.03.2003 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 21.02.2003 - 32 F 435/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass klarstellend festgestellt wird, dass auf die ausgesprochene Zahlungsverpflichtung auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vom 01.11.2002 bis einschließlich November 2003 geleistete Zahlungen in Höhe von 10.886,46 EUR sowie eventuell danach auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich geleistete Zahlungen anzurechnen sind.Wegen der näheren Einzelheiten des Sachstandes wird auf Ziffer I des angefochtenen Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 21.02.2003 - 32 F 435/02 - (Bl. 37, 38 GA) verwiesen.