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LG Köln, 05.05.2006 - 32 O 263/04 |
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Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung einer Werklohnforderung für Arbeiten an einem Wohnhaus
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Verfahrensgang
- LG Köln, 05.05.2006 - 32 O 263/04
- OLG Köln, 11.09.2006 - 19 U 147/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Köln, 11.03.2005 - 32 O 258/04
Feuchtigkeitsschäden am Innenputz einer Souterrainwohnung; Verletzung von …
Auszug aus LG Köln, 05.05.2006 - 32 O 263/04
Im dem Verfahren 32 O 258/04 hat der hiesige Beklagte die Klägerin auf Schadensersatz in Höhe von 22.756,19 EUR in Anspruch genommen mit der Behauptung, schon für die früheren Feuchtigkeitsschäden sei diese defekte Badewannenarmatur, nicht aber die von der Klägerin als schadensursächlich ermittelte Außenabdichtung ursächlich gewesen.Der Beklagte rechnet mit dem Schadensersatzanspruch in Höhe von 22.756,19 EUR auf und ist der Ansicht, die Entscheidungen in der Sache 32 O 258/04 beruhten auf einer krassen Verkennung der Sach- und Rechtslage.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf den Inhalt der beigezogenen Akte 32 O 258/04 Bezug genommen.
Diese Arbeiten stellen wie auch die weiter geltend gemachten Trocknungskosten in Höhe von 1.023,12 EUR keine Nachbesserungsarbeiten dar, weil die Klägerin die ursprünglich beauftragten Abdichtungsarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt hat, wie die Kammer bereits im Urteil in der Sache 32 O 258/04 dargelegt hat.
- OLG Köln, 24.08.2005 - 19 U 50/05
Auszug aus LG Köln, 05.05.2006 - 32 O 263/04
Die Berufung ist durch Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 24.8.2005 (19 U 50/05) als unbegründet zurückgewiesen worden.
- OLG Köln, 11.09.2006 - 19 U 147/06
Anspruch auf Vergütung von vorgenommenen Sanierungs- und Trocknungsarbeiten; …
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 05. Mai 2006 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln (32 O 263/04) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. - LG Köln, 11.03.2005 - 32 O 258/04
Feuchtigkeitsschäden am Innenputz einer Souterrainwohnung; Verletzung von …
Diese vom Kläger nicht beglichene Rechnung ist wesentlicher Gegenstand des ebenfalls bei der Kammer anhängigen Verfahrens umgekehrten Rubrums 32 O 263/04.