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   BPatG, 05.08.2008 - 32 W (pat) 117/06   

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https://dejure.org/2008,31840
BPatG, 05.08.2008 - 32 W (pat) 117/06 (https://dejure.org/2008,31840)
BPatG, Entscheidung vom 05.08.2008 - 32 W (pat) 117/06 (https://dejure.org/2008,31840)
BPatG, Entscheidung vom 05. August 2008 - 32 W (pat) 117/06 (https://dejure.org/2008,31840)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 32 W (pat) 117/06
    Die Anmelderin hat in diesem Zusammenhang auch grundsätzlich zutreffend darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht zur Beurteilung einer Werbekampagne mit gesellschaftskritischen Themen festgestellt hat, dass auch eine den guten Geschmack verletzende und schockierende Werbeanzeige nicht in jedem Fall gegen die guten Sitten verstößt (BVerfG GRUR 2001, 170, 172 ff. - Schockwerbung; GRUR 2003, 442 - Benetton-Werbung II).

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat auch festgestellt, dass eine belästigende Wirkung von Werbung, die grundrechtsbeschränkende Regelungen rechtfertigen könnte, u. a. dann zu bejahen sein könnte, wenn jugendgefährdende Bilder gezeigt würden (BVerfG GRUR 2001, 170, 174 - Schockwerbung).

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus BPatG, 05.08.2008 - 32 W (pat) 117/06
    Die Anmelderin hat in diesem Zusammenhang auch grundsätzlich zutreffend darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht zur Beurteilung einer Werbekampagne mit gesellschaftskritischen Themen festgestellt hat, dass auch eine den guten Geschmack verletzende und schockierende Werbeanzeige nicht in jedem Fall gegen die guten Sitten verstößt (BVerfG GRUR 2001, 170, 172 ff. - Schockwerbung; GRUR 2003, 442 - Benetton-Werbung II).
  • BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten (Wort-Bild-Marke)"

    aa) Ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung ist nicht bei jeder Verletzung eines Gesetzes anzunehmen, sondern liegt nur dann vor, wenn es sich um einen Verstoß gegen Vorschriften handelt, die zu den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts gehören (BPatG 32 W (pat) 117/06 - juris Tz. 16; Fezer, a. a. O., § 8 Rdnr. 585; Ströbele, a. a. O., § 8 Rdnr. 498).
  • BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 85/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten" - zur

    aa) Ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung ist nicht bei jeder Verletzung eines Gesetzes anzunehmen, sondern liegt nur dann vor, wenn es sich um einen Verstoß gegen Vorschriften handelt, die zu den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts gehören (BPatG 32 W (pat) 117/06 -juris Tz. 16; Fezer, a. a. O., § 8 Rdnr. 585; Ströbele, a. a. O., § 8 Rdnr. 498).
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