Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 32-IV-13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45139
VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 32-IV-13 (https://dejure.org/2013,45139)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15.11.2013 - 32-IV-13 (https://dejure.org/2013,45139)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15. November 2013 - 32-IV-13 (https://dejure.org/2013,45139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über die Verwerfung eines Einspruches gegen einen Strafbefehl nach Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 32-IV-13
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).

    Insbesondere darf dem Betroffenen das Versagen organisatorischer Vorkehrungen, auf die er keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771] m.w.N.).

    Ist in einem solchen Fall die schlichte Erklärung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Absendung des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft, so hat das Gericht bei seiner Überzeugungsbildung deshalb den Umstand in Rechnung zu stellen, dass es dem Betroffenen aus Gründen, die allein in der Sphäre einer Behörde liegen, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die ohne den behördlichen Fehler unschwer aufzuklären wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771] m.w.N.).

  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 32-IV-13
    Obwohl der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 78 Abs. 2 SächsVerf rügt, bedurfte es hier der Erhebung einer Anhörungsrüge deshalb nicht, weil der Beschwerdeführer nicht eine neue, eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Landgericht geltend macht, sondern die Versagung rechtlichen Gehörs durch die Verweigerung des Zugangs zum gerichtlichen Einspruchsverfahren als Ergebnis des Wiedereinsetzungsverfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2012, NJW 2013, 592).
  • BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4, Art 103 Abs 1 durch Versagung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 32-IV-13
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 32-IV-13
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 32-IV-13
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 53-IV-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 32-IV-13
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 11-IV-14
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 32-IV-13; BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht